Was sind Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Betäubungsmittelgesetzes?


In Deutschland wird der Umgang und die Verwendung von Betäubungsmitteln stark reglementiert. Normiert sind die Vorschriften im Betäubungsmittelgesetz. Dieses enthält, als sogenanntes Nebenstrafrecht, auch Strafnormen und Ordnungswidrigkeiten. Das Strafmaß ist im Allgemeinen bis zu fünf Jahren Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Allerdings ist auch eine Geldstrafe möglich. Als Nebenfolge wird den Verurteilten regelmäßig auch der Führerschein abgenommen, um den Straßenverkehr vor den mit Rauschmitteln benebelten Fahrern zu schützen.

Wer ohne staatliche Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel jedweder Art betreibt oder sie so, also unentgeltlich, in den Verkehr bringt, macht sich strafbar. Auch der Besitz von Betäubungsmitteln kann bestraft werden, wenn man nicht eine schriftliche Erlaubnis vorweisen kann. Insbesondere medizinisches Personal, wie Ärzte, Veterinäre oder Zahnärzte, aber natürlich auch approbierte Apotheker und ihre Angestellten, können sich strafbar machen, wenn sie die ihnen im Betäubungsmittelgesetz aufgetragenen Maßnahmen und Schutzregeln verletzen.

Ihnen droht dann ebenso Haft! Auch wer Werbung für den Gebrauch von Betäubungsmitteln oder entsprechenden Rauschmitteln macht, kann ins Gefängnis kommen. Flyer oder Plakate mit dem Aufruf zum Konsum von Mitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind deshalb strafbar. Wer einem anderen Betäubungsmittel verabreicht und dieser dabei verstirbt, dem droht sogar eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe. Diese droht auch Menschen, welche solche Mittel in großer Menge in die Bundesrepublik einführen. Verschärfend kommt bei Händlern mit Betäubungsmitteln stets hinzu, wenn sie eine Schusswaffe bei sich führen. Sinn dieser auf den ersten Blick komisch wirkenden Formulierung ist ein ganz ernster, denn es muss eine Drogenbeschaffungskriminalität verhindert werden und ein Drogenschwarzmarkt, in dem nur die Regeln der Gewalt herrschen, eingedämmt werden. Auch Banden, welche mit Betäubungsmitteln handeln, werden hart bestraft.

Auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten werden im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt. Gerade Angestellte des medizinischen Bereichs sind von diesen bedroht. Im schlimmsten Fall droht eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro. Zuständig für die Überwachung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie in einigen Fällen auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Insgesamt kann man sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bundesländer viel dafür tun, dass Drogen und Betäubungsmittel keinen Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander nehmen. Beschlagnahmte Drogen werden in aller Regel vernichtet. Menschen, welche aufgrund einer Straftat des BtMGs verurteilt wurden, können unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt werden, was bedeutet, dass sie sich nach ihrer Entlassung immer wieder bei einem Berater melden und auch Drogentests über sich ergehen lassen müssen. Wenn sie ihren Führerschein wieder haben möchten, wird zumeist auch eine Medizinische-Psychologische Untersuchung angeordnet.

Bevor Drogenabhängige in ein Gefängnis kommen, wird mit ihnen oft eine Therapie gemacht. Diese wird auf die Haftzeit angerechnet. In Haft werden Drogengefangene, leider oftmals abfällig als „ Giftler“ bezeichnet, besonders behandelt. Sie müssen in der Regeln arbeiten und bekommen, wenn sie damit Probleme haben, Arbeitstherapie. Auch Schulabschlüsse und Berufsausbildungen sind hinter Gittern möglich. Sie sollen den Gefangenen nach ihrer Haftzeit einen Einstieg in die normale Gesellschaft erleichtern und ihnen ein Leben ohne Drogen ermöglichen.

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