MT Die Sexualdelikte und ihre Strafbarkeit


Im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik gibt es einen eigenen Abschnitt mit dem Titel Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sexualstraftaten werden relativ häufig begangen und sind einerseits wegen der hohen Dunkelziffer, gerade im familiären Bereich, andererseits wegen der dauerhaften Traumatisierung der Opfer ein großes Gesellschaftliches Problem. Daher setzt hier das Strafrecht an, um Täter die eine solche Tat begangen haben dafür zu bestrafen. Die Strafnormen an sich tun sich allerdings schwer präventiv, also vorbeugend, zu wirken, da viele Sexualstraftäter Triebtäter sind, bei denen bei der Tatausführung der Verstand, bei dem die drohenden Konsequenzen mit bedacht werden, als solcher aussetzt. Ein schuldfähiger Mensch, welcher sexuelle Handlungen an einer anderen Person, die unter sechzehn Jahren als ist und welche dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist vornimmt oder an sich von dieser, Schutzbefohlenen Person, wie die Juristen sagen, vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Das gleiche gilt, wenn die sexuellen Handlungen an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind verübt. Der Vater, aber auch die Mutter, welche sich an den leiblichen oder den adoptierten Kindern sexuell vergreifen, werden bestraft. Wenn, so muss man leider sagen, die Behörden von diesen Vorfällen erfahren. Zu guter Letzt wird auch bestraft wer an einer Person unter achtzehn Lebensjahren, welche dem Täter zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Missbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit, sexuelle Handlungen vornimmt. Der Chef eines Unternehmens oder der Handwerksmeister, darf sich also nicht an den jungen Auszubildenden oder an jungen Arbeitnehmern sexuell vergehen. Schon der Versuch wird konsequent bestraft. Übrigens ist es auch strafrechtlich sanktioniert, wenn man vor diesem Personenkreis sexuelle Handlungen an sich vornimmt oder die Menschen des Personenkreises zur eigenen Erregung zwingt Handlungen an sich selbst vorzunehmen, um beispielsweise zuzusehen. Erst recht strafbar ist es, wenn die Täter aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes kommen und ihre sexuellen Handlungen an ihnen zugewiesenen Gefangenen, Kranken, Behinderten oder sonst verwahrten Menschen in entsprechenden Einrichtungen vornimmt. Diese Vorschrift wurde allerdings erst nachträglich in das Strafgesetzbuch eingefügt, da sich solche Fälle zutrugen.

Auch später in diesen Abschnitt eingefügt wurde die Norm, dass Amtsträger nicht ihre Stellung ausnutzen dürfen, um andere zum Beischlaf oder zu anderen sexuellen Handlungen zu bringen. Schließlich wurden diese Sondervorschriften auch auf die Beratenden und Behandelnden Berufe ausgedehnt. So dass sich derjenige strafbar macht, welcher unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung den anderen dazu bringt sexuelle Handlungen durchzuführen oder der Täter an der Person durchführt. Insbesondere angesprochen sind hier, alle Ärzte, Therapeuten, Psychologen und Psychotherapeuten, aber auch Physiotherapeuten, Sozialpädagogen und Menschen, welche in Behinderteneinrichtungen arbeiten. Kinder werden von der Rechtsordnung besonders geschützt. Daher werden auch sexuelle Handlungen an ihnen unter eine hohe Strafe gestellt. Demnach wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren, also einem Kind, vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt. Bestraft wird mit Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren in einer Justizvollzugsanstalt. Wegen der Komplexität dieses Straftatbestands behandeln wir es in einem gesonderten Artikel.

Ein großes Problem im Zusammenhang mit den Sexualstraftaten ist auch die Verbreitung pornographischer Schriften und Darbietungen. In den meisten dieser Fälle ist heutzutage das Internet Tatmedium Nummer eins. Der Schutzzweck dieser Norm ist zunächst der Jugendschutz. Die Tat ist auch schon vollendet, wenn der Täter es anderen ermöglicht entsprechende Bilder, Filme oder Texte im Internet abzurufen. Also dann wenn der Täter die Dateien Online stellt. Es kommt also nicht auf eine körperliche Übergabe der Dateien oder der Bilder an. Diese Straftat ist eine die von Tätern aller gesellschaftlichen Schichten begangen wird. Betroffen sind von diesen Verboten aber auch Fernsehsender, welche- gerade im Bereich des Bezahlfernsehens- eigene Pornographische Filme senden wollen. Um diesen Fernsehsendern und den Produktionsfirmen hier nicht große Steine in den Weg zu legen, hat man solche Pornographische Sendungen erlaubt, welche keine sogenannte „harte Pornographie“ darstellen und die nur Erwachsenen zugänglich sind. Das gleiche Problem stellt sich bei Videotheken die solche Filme für Erwachsene zum Verleih bereithalten. Die Polizei und die zuständigen Staatsanwaltschaften haben auf diese Milieus ein Auge geworfen und sind bestrebt, dass hier nichts ausufert. Strafbar macht sich aber schon, wer diese Schriften, Filme oder Medien kauft oder auch nur besitzt. Dabei gilt, von 14- 18 Jahren ist ein Mensch ein Jugendlicher und unter 14 Jahren eben ein Kind. Auch Medien, welche Inhalte wiedergeben bei denen Geschlechtsverkehr mit Tieren oder Gewalt an Tieren gezeigt werden, ist unter Strafe verboten.

Menschen die öffentlich sexuelle Handlungen vornehmen und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Diese Straftat ist eigentlich auch relativ schnell begangen, beispielsweise wenn ein Schäferstündchen in einer Waldlichtung intimer wird als zunächst geplant, man allerdings von einer Gruppe Menschen gesehen wird. Während in anderen Ländern schon das Küssen in der Öffentlichkeit mit Gefängnisstrafe bedroht wird, ist man in Deutschland wesentlich liberaler. Man muss gar nicht weit gehen, in manchen Regionen Italiens ist schon, das Küssen im Auto eine Ordnungswidrigkeit. In Deutschland wird auch Exhibitionismus bestraft: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Auffallend ist dabei, dass sich nur Männer nach dieser Straftat schuldig machen können. Scheinbar ist dieses Verhaltensphänomen nur bei Männern ausgeprägt. Aber auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, kann man deswegen belangt werden und das gilt auch für Frauen. Ordnungswidrig handelt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. Darunter fallen aber auch andere Dinge, wie Fäkalien absondern in der Öffentlichkeit. Auch Ordnungswidrig handelt, wer Gelegenheit zu sexuellen Handlungen anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt oder öffentlich andere belästigt. Insbesondere wird auch mit einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von stolzen 10000 Euro belegt, wer Mittel oder Gegenstände, die dem sexuellen Gebrauch dienen, anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt. Ordnungswidrig handelt schließlich auch, wer öffentlich Schriften, Ton- oder Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen oder Darstellungen sexuellen Inhalts an Orten ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, an denen dies grob anstößig wirkt. Insbesondere also in Schulen, Universitäten, Kirchen oder anderen kulturellen Orten.

Eine besondere Herausforderung ist die Behandlung der Straftäter. Sind sie nicht schuldfähig, so werden sie meist in ein geschlossenes Psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Wenn sie schuldfähig sind kommen sie in eine Justizvollzugsanstalt. Dort ist es inzwischen Standard mit Sexualstraftätern eine Sozialtherapie auf einer eigenen Sozialtherapeutischen Station durchzuführen. Diese Therapie soll den Straffälligen helfen, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen und so neue potentielle Opfer schützen.

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