Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs als Marktfreiheit der Europäischen Union


Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs ist die vierte Marktfreiheit der Europäischen Union, die den Bürgern der Union, durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union primärrechtlich, zugebilligt wurde. Diese schützen und gewährleisten den europäischen Binnenmarkt. Dabei versteht man unter dem Kapitalverkehr den Transfer von Vermögenswerten zu Investitionszwecken. Also der Verkehr, in welchem man in Aktien investiert oder in andere Vermögensverwaltungsformen, sowie die Beteiligung an Gesellschaften innerhalb des Unionsgebietes.

Der Zahlungsverkehr als zweite Alternative hingegen ist der Transfer von Geld zur Bezahlung von schuldrechtlichen Leistungen, also wenn man insbesondere einen Vertrag geschlossen hat und diesen nun bezahlen muss. Spätestens seit es das Internet mit seinen vielen virtuellen Versandhäusern und die Onlineapotheken gibt, ist es für die Verbraucher besonders wichtig geworden, dass sie innerhalb der Europäischen Union ohne Probleme Überweisungen tätigen können. Auch das Abheben von Bargeld an den Geldautomaten in anderen Ländern wurde über verschiedene Bankabsprachen europaweit, wenn auch mit teilweise relativ hoher Bearbeitungsgebühr, möglich gemacht. Für Unternehmen ist ein reibungsloser Zahlungsverkehr sogar essentiell wichtig, so dass diese Marktfreiheit gerade bei den ständig grenzübergeifend tätigen Gesellschaften ein großer Schritt ist.

Doch auch diese Freiheit kann wie die anderen Marktfreiheiten eingeschränkt werden. Eine Einschränkung ist immer dann rechtens, wenn ein gesetzlicher Rechtfertigungstatbestand existiert und verwirklicht wurde. Rechtfertigungsgründe bei diesen beiden Aspekten der vierten Marktfreiheit sind die öffentliche Sicherheit und die öffentliche Ordnung, die beispielsweise bei Unruhen in einem Land nicht gegeben sein können, so dass der elektronische Zahlungsverkehr auch kurzfristig ausgesetzt werden muss. Außerdem können statistische und administrative Maßnahmen der Verwaltungsbehörden, wie beispielsweise Meldepflichten und das Berichtswesen erlaubt sein. Ebenso Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung und der Befolgung von den Verwaltungsvorschriften.
Die größten Einschränkungen sind dabei durch das Steuerrecht erlaubt. Denn dieses darf nicht verletzt werden. Steuern gehen vor und erst dann steht die Marktfreiheit an. Der Grund dafür ist, dass ohne Steuern das Gemeinwesen nicht funktionieren würde und alles zusammenbrechen würde.

Eine wichtige und neuere Beschränkung sind die Maßnahmen gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Anschläge wie in London, in Madrid oder in New York 2001 jemals wiederholen werden.
Die Grenze aller gerechtfertigten Eingriffe ist das Diskriminierungsverbot und der gemeinschaftrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, welcher das Übermaßverbot konkretisiert. Nur zur Zielerreichung geeignete, erforderliche und auch angemessene Maßnahmen dürfen angewendet werden. Wozu auch gehört, dass bei gleich effizienten Maßnahmen dasjenige gewählt werden soll, dass die Marktfreiheit und in letzter Konsequenz den betroffenen Unionsbürger am wenigsten tangiert und einschränkt.

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