Die Personenverkehrsfreiheit in der europäischen Union


Die Personenverkehrsfreiheit ist eine Marktfreiheit der europäischen Union, welche den Bürgern primärrechtlich, also direkt aus einem der Verträge, zugesichert wird. Die Personenverkehrsfreiheit dient dem freien Zirkulieren von Personen, seien es juristische oder natürliche Personen, in ihrem wirtschaftlichen Betätigungsfeld auf dem europäischen Binnenmarkt.

Die Personenverkehrsfreiheit teilt sich auf in die Niederlassungsfreiheit und in die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Niederlassungsfreiheit schützt, dass Unternehmer in jedem Staat der europäischen Union Zweitniederlassungen gründen können, sowie Tochtergesellschaften firmieren lassen können. Geschützt ist also die nicht nur vorübergehende geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Einrichtung in einem anderen Staat der europäischen Union als dem Heimatland. Derzeit (Stand 2012) gibt es 27 Mitgliedsstaaten. In diesen Staaten darf also beispielsweise ein deutsches Unternehmen eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft gründen. Zur Erleichterung gibt es inzwischen europäische Gesellschaftsformen. Dagegen sind, und das ist in diesem Zusammenhang ein Problem, die Unternehmen mit nationaler Rechtsform an ihr Heimatland gebunden in dem der Sitz liegt. Trotz dem Recht eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land zu gründen, wie dies beispielsweise die Deutsche Lufthansa in Italien getan hat, ist es deutschen Firmen nicht gestattet ihren Sitz in ein anderes Land zu verlegen, Nach dem Europäischen Gerichtshof wäre dazu eine Neugründung im anderen Staat und eine Liquidation im ursprünglichen Sitzland erforderlich. Diese hohe Hürde nimmt freilich keine Firma in Kauf, die schon länger am Markt agiert.

Dagegen sichert die Arbeitnehmerfreizügigkeit den Arbeitnehmern aus der Union ihr Recht zu, auch innerhalb der Union tätig zu werden. Unter einem Arbeitnehmer versteht man eine Person, die abhängige Arbeit leistet und dafür im Gegenzug einen Lohn oder ein Gehalt bezieht. Einer portugiesischen Schneiderin oder einem polnischen Kraftfahrer muss es also erlaubt sein auch in einem anderen Staat der Europäischen Union tätig zu werden. Dabei sind die Unionsstaaten verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle auf der Staatsangehörigkeit beruhenden, unterschiedliche Behandlungen in Bezug auf die Beschäftigung, die Entlohnung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen unterlassen werden müssen. Dies sind also besondere Ausprägungen des Diskriminierungsverbotes. Die Bewerbungen von Unionsbürgern müssen also genauso mit in die Auswahl eingebunden werden, wie deutsche Bürger. Dabei sind die Berufsabschlüsse weitgehend anzuerkennen. Das Punktesystem der Universitäten ist ein weiterer Schritt auf dem Weg ins europäische Zusammenwachsen. Das Berufsrecht wurde inzwischen weitgehend harmonisiert, außer für Berufe die weitgehend im Hoheitlichen Bereich tätig sind, wie die Notare, die Polizisten oder die Gerichtsvollzieher. Ein Lehrer kann aber ohne Weiteres auch in einem anderen Land unterrichten. Teilweise wird das auch gefördert. Auch bei den Juristen gibt es inzwischen Richtlinien, unter welchen Umständen man in einem anderen Unionsland die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlangen kann. Auch die Doppelzulassung in zwei Staaten in den verschiedensten Berufen, die eine Zulassung erfordern, soll möglich sein.

Gerade Nationen mit einer großer Arbeitslosigkeit von der gerade in Spanien und in Griechenland auch die jüngere Generation betroffen ist profitieren davon, da junge Arbeitskräfte in andere Länder gehen können ohne dort Gastarbeiterstatus zu haben. Austauschprogramme sollen darüber hinaus die Mobilität junger Arbeitskräfte fördern. Auch Deutsche Arbeitnehmer unter dreißig Jahren sollen die Möglichkeit erhalten in anderen Staaten zumindest auf Zeit zu arbeiten, so den Blick zu weiten und ein Gefühl für das Europäische Zusammenwachsen zu bekommen.

Eingeschränkt werden diese Freiheiten durch Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder der Gesundheit. Hier ist die Grenze die Verhältnismäßigkeit. Jedoch sind Fallgestaltungen bei dem diese Beschränkungen greifen könnten fast unrealistisch.

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