Was ist eine betriebsbedingte Kündigung und was sind ihre Voraussetzungen?


Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn der Grund für eine Entlassung des Arbeitnehmers in dem Betrieb liegt. Dies kann verschiedene Ursachen haben. In Betracht kommen dabei Ursachen, welche von außen auf die Firma einwirken. Dazu gehören starke Umsatzrückgänge oder eine Verringerung der Aufträge sowie stark gestiegene Rohstoffpreise. Außerdem auch die Nichterfüllung von Verbindlichkeiten und sonstigen offenen Rechnungen, die bei der Firma bestehen. Es gibt aber auch Gründe, die aus dem Unternehmen selbst kommen. So kann eine beabsichtigte Kostensenkung zu Kündigungen führen oder auch eine Umstrukturierung oder Fusion mit einer anderen Firma. Selbst der Firmeneigentümer, der in Ruhestand geht und seinen Betrieb schließt, löst damit Kündigungen aus. All diese Faktoren lösen die betriebsbedingte Kündigung aus. Diese ist also nicht durch den Arbeitnehmer zu beeinflussen und auch nicht durch ihn verschuldet. Ein Verschulden des Arbeitgebers liegt hier schon näher.

Die Entscheidung über eine betriebsbedingte Kündigung kann vor einem Arbeitsgericht wie jede andere Kündigung auch angefochten werden. Jedoch stellt das Arbeitsgericht eine unternehmerische Entscheidung, die zu einer betriebsbedingten Kündigung geführt hat, nicht in Frage. Nur bei einer offensichtlich willkürlich getroffenen Entscheidung sieht das Arbeitsgericht Handlungsbedarf.

Da bei einer betrieblich bedingten Kündigung nicht die Person des einzelnen Arbeitnehmers eine Rolle spielt, sondern die wirtschaftliche Situation des ganzen Betriebes und damit seiner gesamten Belegschaft, muss eine betriebsbedingte Kündigung unter sozialen Gesichtspunkten gerecht erscheinen. In einer gesamten Belegschaft sollen immer diejenigen Arbeitnehmer gekündigt werden, die von einer Kündigung am wenigsten betroffen wären. Daher muss die Kündigung nach einem so genannten Sozialplan oder nach der Sozialauswahl erfolgen. Zu beachten ist an dieser Stelle noch, dass eine Sozialauswahl nur bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern erfolgen muss. Weiterhin muss der Sozialplan alle Arbeitnehmer eines Betriebes mit einschließen und nicht nur eine bestimmte Abteilung oder Zweigniederlassung. Es sollen jedoch nur vergleichbare Arbeitnehmer mit einbezogen werden, also untereinander tauschbare. So kann ein Mitarbeiter der Buchhaltung nicht mit einem Produktionsmitarbeiter verglichen werden. Sollte die Sozialauswahl zugunsten des Buchhalters ausgehen, kann der Produktionsmitarbeiter dessen Posten nicht übernehmen.

Praktisch sieht ein Sozialplan wie eine Punktetabelle aus. Danach bekommen die Mitarbeiter für jeden erfüllten Maßstab eine bestimmte Anzahl Punkte. Maßstäbe können nach dem Gesetz sein: Dauer der Betriebsangehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Weitere Maßstäbe können auch tarifvertraglich vereinbart sein. Dann wird eine für alle gleich anzuwendende Punkteskala festgelegt. Beispielsweise für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit einen Punkt, für jedes Kind (Unterhaltspflicht) 6 Punkte, für jedes Jahr Lebensalter 0.5 Punkte, für die Eigenschaft als Schwerbehinderter 20 Punkte. Dann wird für jeden Arbeitnehmer die Punktzahl festgelegt. Eine 55jährige Mutter dreier Kinder, die bereits seit 10 Jahren in einer Firma arbeitet, hätte nach den oben genannten Kriterien also 55,5 Punkte. Hingegen ein 20jähriger Azubi ohne Kinder im zweiten Lehrjahr nur 12. Es erscheint jedoch eher fair, einen 20jährigen auf die Straße zu setzen, der leicht einen neuen Arbeitsplatz findet, als eine ältere Mutter, die noch drei Kinder zu versorgen hat.

Gegen eine betriebsbedingte Kündigung ist der Klageweg vor dem Arbeitsgericht möglich. Hierbei gibt es aber eine Besonderheit. Die Frist für eine Klage beträgt hier 3 Wochen ab dem Bekanntwerden der Kündigung. Dies ist jedoch kein formelles Ausschlusskriterium für die Klage an sich, sondern löst die tatsächliche Wirksamkeit der Kündigung aus. Diese gilt als von Anfang an wirksam, wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen mittels Klage angegriffen wird.

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