Entlassung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Hierfür muss ein sogenannter Kündigungsgrund vorliegen. Derartige Kündigungsgründe werden in den Materialien in diesem Abschnitt einzeln ausführlich behandelt. Zunächst kommt eine Kündigung aus individuellen Gründen in Frage. Dies können beispielsweise sein die Vernachlässigung der Arbeit, Alkoholmissbrauch und anderer Rauschmittel, Unehrlichkeit, wegen ungebührlichen Verhaltens oder auch wegen Unfähigkeit zur Kooperation. Möglich ist allerdings auch eine betriebsbedingte Kündigung. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang abgehandelt werden, sind der Anspruch auf Arbeitsentgelt nach ausgesprochener Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Schutz gegen einseitige Kündigung und Schutzvorschriften für eine Mehrheit von Arbeitnehmern. Ferner geht es um die Entlassung von befristeten Arbeitnehmern, die Kündigung in Abwesenheit des Arbeitnehmers, die Kündigung während Krankheit, die Kündigung/Entlassung in gegenseitigem Einvernehmen und Kündigungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Betriebs oder eines Betriebsteils.

 

 

 

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