Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung?


Die verhaltensbedingte Kündigung stellt einen Kündigungsgrund dar, der unter Umständen auch ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Die verhaltensbedingte Kündigung ist durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers begründet.

Dieses Fehlverhalten ist in jedem Verhalten zu sehen, das dem Arbeitsvertrag zuwider läuft. Daher gibt es viele Möglichkeiten, um eine verhaltensbedingte Kündigung auszulösen. Im Regelfall muss ein Arbeitgeber vor der Kündigung eine Abmahnung erteilen. Diese Abmahnung kann jedoch bei einem gravierenden Fahlverhalten des Arbeitnehmers auch entbehrlich sein. Hier wäre dann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung angebracht. Ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist als so gravierend einzustufen, wenn ihm selbst bei der Vornahme oder Unterlassung der entsprechenden Handlung bereits klar sein musste, dass sein Verhalten zu einer Kündigung führt. So muss jedem Arbeitnehmer klar sein, dass eine schwerwiegende Beleidigung seines Arbeitgebers zu einer Kündigung führen kann. Auch ein Diebstahl kann ein solcher schwerwiegender Grund sein. Zu beachten ist hier die aktuelle deutsche Rechtsprechung, wonach bereits das Vorliegen eines Diebstahls die Kündigung rechtfertigt. Der Wert einer gestohlenen Sache spielt hierbei keine Rolle. In den aktuellen Fällen ging es beispielsweise um Streuselkuchen und Frikadellen. Begründet wird dies damit, dass beim Begehen einer Straftat das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so stark beschädigt ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

Weitere Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind folgende: wiederholte Verspätung, Vortäuschen einer Krankheit, häufiger Alkoholmissbrauch (Alkoholsucht stellt unter Umständen einen personenbedingten Kündigungsgrund dar), eigenmächtiger Urlaubsantritt, häufiges Nichterscheinen am Arbeitsplatz, Störung des Betriebsablaufes, Vernachlässigen der Arbeit (beispielsweise durch häufiges Surfen im Internet), ständiges privates Telefonieren am Arbeitsplatz, Missachtung eines Rauchverbotes am Arbeitsplatz, Spesenbetrug und so weiter. Es gibt nahezu unendlich viele Gründe, die eine Abmahnung und bei Wiederholung eine Kündigung rechtfertigen.

Als Grundsatz lässt sich jedoch festhalten, dass jedes Fehlverhalten, das den Ablauf der Arbeit oder den Arbeitsplatz sowie das Ergebnis der Arbeit beeinträchtigt, zu eine Abmahnung führen kann. Die Abmahnung ist als Normalfall vorgesehen, eine sofortige fristlose Kündigung stellt in diesem Fall die Ausnahme dar. Für größere Unternehmen, die einen Betriebsrat haben, kann unter Umständen die vorherige Anhörung des Betriebsrates nötig sein.

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