Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine Abwandlung der offenen Handelsgesellschaft. Sie dient dem Betrieb eines Handelsgewerbes. Ein Teil der Gesellschafter haftet dabei vollumfänglich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ein derartiger Gesellschafter wird als Komplementär bezeichnet. Den anderen Teil der Gesellschafter bezeichnet man als Kommanditisten. Sie erbringen bei ihrem Eintritt in die KG einen vereinbarten Betrag, die sogenannte Einlage. Ihre Haftung wird dann auf diesen Betrag reduziert, darüber hinaus müssen sie für Schulden der KG, anders als die Komplementäre, nicht persönlich haften. Dafür ist der Kommanditist im Gegenzug von der Geschäftsführung ausgeschlossen; ihm steht auch kein Widerspruchsrecht gegen Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementäre zu. In diesem Abschnitt gibt es Materialien zur Gründung einer Kommanditgesellschaft, zu ihren rechtlichen Beziehungen und zur Haftung der Gesellschafter. Weiterhin wird thematisiert der Gesellschafterwechsel, der Unterschied zwischen Kommanditisten und Komplementären, die Geschäftsführung, die Bilanz und die Beendigung einer Kommanditgesellschaft. Abschließend gibt es Materialien zu den Sonderformen der Kommanditgesellschaft, wie beispielsweise der GmbH & Co. KG.

 

 

 

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