Die unterschiedlichen Darlehensformen


Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer. Im Zusammenhang mit einem Bankgeschäft ist der Darlehensgeber, in der Regel ein Kreditinstitut, beim Darlehensnehmer handelt es sich dann um einen seiner Kunden. Es kann in der Praxis durchaus häufig vorkommen, dass es sich bei dem Darlehensnehmer, also dem Kunden des Kreditinstitutes um einen Verbraucher im gesetzlichen Sinne handelt. In solchen Fällen liegt ein Verbraucherdarlehen vor. Auf diesen Fall wird jedoch nicht hier, sondern in einem eigenen Abschnitt eingegangen.

Im Rahmen eines Darlehensvertrages verpflichtet sich ein Kreditinstitut als Darlehensgeber, seinem Kunden einen gewissen Geldbetrag auszuzahlen. Der Kunde als Darlehensnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, einen gewissen Zinssatz für die Überlassung des Darlehens zu entrichten und zum vereinbarten Fälligkeitstermin den überlassenen Darlehensbetrag an das Kreditinstitut zurück zu zahlen.

Ein Darlehen kann in vielen verschiedenen Formen gewährt werden. Die Unterscheidungen ergeben sich aus der Person des Darlehensnehmers, den Rückzahlungsmodalitäten oder dem Zweck des Darlehens. Die unterschiedlichen Darlehensformen sollen im Folgenden kurz umrissen werden.

Ein Fälligkeitsdarlehen, auch Festdarlehen genannt, wird nach Ablauf der vereinbarten Darlehensdauer auf einen Schlag zurückgezahlt. Während der Dauer des Darlehens zahlt der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber also lediglich die anfallenden Zinsen.

Bei einem sogenannten Annuitätendarlehen wird jährlich ein festgelegter Betrag vom Darlehensnehmer an seinen Darlehensgeber gezahlt. Dieser Betrag enthält sowohl Zinsen als auch Tilgung. Da mit jeder Tilgung der zu verzinsende Restdarlehensbetrag sinkt, wird innerhalb des zu zahlenden Betrages jedes Jahr der Zinsbetrag geringer und damit der anteilige Tilgungsbetrag höher. Beträgt die Höhe des Darlehens also beispielsweise 10.000 Euro und der Zinssatz 5 Prozent, dann sind, wenn der Darlehensnehmer pro Jahr 2.000 Euro zurückzahlt, von diesem Betrag im ersten Jahr 500 Euro Zinsen und 1.500 Euro sind Tilgung des Darlehens. Im nächsten Jahr beträgt die Darlehenshöhe noch 8.500 Euro, so dass von den 2.000 Euro, die der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber nur noch 425 Euro Zinsen sind und 1.575 Euro der Tilgung dienen. Im Jahr darauf wären es nur noch 321,25 Euro Zinsen und 1.678,75 Euro Tilgung.

Bei einem Tilgungsdarlehen wird ein fester Tilgungsbetrag vereinbart, den der Darlehensnehmer regelmäßig an den Darlehensgeber zu zahlen hat. Dort obendrauf kommen die Zinsen, die der Darlehensnehmer zusätzlich jedes Jahr zu zahlen hat. Da auch hier mit jeder Tilgung zu verzinsende Restdarlehensbetrag sinkt, wird der jeweils zu zahlende Gesamtbetrag jedes Mal geringer. Beträgt die Höhe des Darlehens also beispielsweise wieder 10.000 Euro und der Zinssatz 5 Prozent, dann schuldet der Darlehensnehmer, wenn er pro Jahr 2.000 Euro tilgt, im ersten Jahr einen Betrag von 2.500 Euro. Im zweiten Jahr sind es dann noch 2.400 Euro, im dritten 2.300 Euro.

Bei einem Laufzeitdarlehen, kurz als LAUDA, oder alternativ als Ratendarlehen bezeichnet, wird zu Beginn des Darlehens ausgerechnet, wie viel Zinsen bei einer bestimmten Tilgungsrate bis zur Fälligkeit der Rückzahlung anfallen werden. Dieser Betrag wird auf den zurückzuzahlenden Betrag draufgerechnet, so dass über die gesamte Darlehensdauer eine immer gleich bleibende Rate zurückgezahlt werden kann. Beträgt die Höhe des Darlehens also beispielsweise auch wieder 10.000 Euro, der Zinssatz 5 Prozent und die Laufzeit 5 Jahre, dann schuldet der Darlehensnehmer 1.500 Euro an Zinsen, wenn er pro Jahr 2.000 Euro tilgt. Insgesamt schuldet er also einen Betrag von 11.500 Euro, so dass er jedes Jahr 2.300 Euro an den Darlehensgeber zahlen muss.

Ein Bauspardarlehen wird im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag gewährt. Dabei schließt zunächst einmal ein Bausparer mit einer Bausparkasse einen solchen Bausparvertrag ab. Dabei wird eine gewisse Bausparsumme vereinbart. Der Bausparer zahlt regelmäßig Geld ein, das wiederum von der Bausparkasse gewinnbringend für ihn angelegt wird. Nachdem die vereinbarte Dauer des Bausparvertrages abgelaufen ist, hat der Bausparer ein Anrecht darauf, dass ihm die Bausparkasse ein Darlehen in Höhe des Betrages auszahlt, der sich aus der Differenz des vereinbarten Betrages und des angesparten Betrages ergibt, damit er davon den Bau oder den Erwerb einer Immobilie finanzieren kann. Hierbei fallen für den Bausparer in der Regel relativ günstige Zinssätze an. Ein Bausparer schließt also beispielsweise mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag über 100.000 Euro ab. Dieser Vertrag läuft über 10 Jahre. Nach Ablauf dieser 10 Jahre hat sich durch die eingezahlten Beträge des Bausparers und die dadurch entstandenen Zinsen ein Guthaben von 50.000 Euro ergeben. Der Bausparer hat dann ein Anrecht darauf, dass ihm seine Bausparkasse ein Darlehen über die fehlenden 50.000 Euro gewährt, wenn er eine Immobilie erwerben will.

All diese Darlehen können auch in Form eines sogenannten Verbraucherdarlehens erfolgen. Es kann in der Praxis durchaus häufig vorkommen, dass es sich bei dem Darlehensnehmer, also dem Kunden des Kreditinstitutes um einen Verbraucher im gesetzlichen Sinne handelt. In solchen Fällen liegt ein Verbraucherdarlehen vor. Da das Gesetz davon ausgeht, dass ein Verbraucher rechtlich nicht besonders kundig ist, kommen ihm besondere Schutzvorschriften zugute, die der Darlehensgeber beachten muss.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel