Kreditinstitute räumen den meisten Kunden, die bei ihnen ein Konto unterhalten, einen sogenannten Dispositionskredit, oder umgangssprachlich einfach als Dispo abgekürzt, ein. Ein Dispositionskredit ist ein Kreditrahmen, der einem Kontoinhaber grundsätzlich unabhängig davon, ob er ihn benutzt oder nicht, zur Verfügung gestellt wird. Besteht ein Dispositionskreditrahmen, dann kann ein Kontoinhaber ohne weitere Absprache über Geld aus diesem Kredit verfügen. Für den Dispositionskredit werden weder Sicherheiten bestellt noch wird eine Laufzeit vereinbart. Alle Zahlungen, die auf dem Konto eingehen, werden automatisch mit dem Dispositionskredit verrechnet, so dass dieser dadurch getilgt wird. Gleichzeitig kann er in dem getilgten Rahmen aber auch jederzeit wieder neu in Anspruch genommen werden. Bei dem Dispositionskredit handelt es sich somit um eine Sonderform der Kontokorrentkredites.
Das Prinzip des Kontokorrents entstammt der Welt der Kaufleute. Hierdurch soll eben erreicht werden, dass nicht eine unnötige Vielzahl von wechselseitigen Zahlungen vorgenommen werden muss. Es werden hierzu regelmäßige Kontokorrentzeiträume vereinbart, in denen alle Zahlungen, die eigentlich geleistet werden müssten, aufgeschrieben werden. Am Ende des Kontokorrentzeitraums werden dann die fälligen Zahlungen gegeneinander aufgerechnet und es wird der Kontokorrentbetrag ermittelt. Nur dieser wird dann tatsächlich ausgezahlt. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:
Der Lieferant L liefert dem Unternehmer U einmal wöchentlich Waren. Zur Abrechnung haben die beiden ein Kontokorrent mit einer Abrechnungsdauer von einem Monat vereinbart. L liefert in einem Monat fünfmal seine Waren an, dafür verlangt er einmal 1.200 Euro, einmal 1.500 Euro, einmal 2.100 Euro, einmal 1.700 Euro und einmal 1.300 Euro. Bei einer Lieferung liefert er allerdings zu wenig Waren, so dass U 450 Euro wieder abzieht, außerdem steht U eine Prämie in Höhe von 750 Euro zu, weil er im Vormonat eine bestimmte Menge von Waren bei L abgenommen hat. Am Ende des Monats hat L also ein Guthaben von insgesamt 7.800 Euro, U hat eins 1.200 Euro. Diese beiden Beträge werden mit einander verrechnet, so dass U lediglich 6.600 Euro an L zahlen muss. Bei diesem Betrag handelt es sich nicht mehr um die Kaufpreisforderungen, sondern um einen eigenen Kontokorrentbetrag, der auch erst mit Abschluss des Kontokorrentzeitraums fällig wird.
Wie bei jedem Kontokorrentkredit, muss das Kreditinstitut seinen Kunden auch bei einem Dispositionskredit in regelmäßigen Abständen über gewisse Regelungen des laufenden Dispositionskredites informiert halten. Zunächst muss der Zeitraum, auf den sich die jeweiligen Informationen beziehen, genau bezeichnet werden. Außerdem müssen Saldo und Datum der letzten Unterrichtung angegeben werden. Dann müssen Datum und Höhe der seitdem ausgegebenen Beträge aufgeführt sein, genauso wie die erfolgten Rückzahlungen mit deren Höhe und Datum. Basierend darauf muss dann der neue Saldobetrag angegeben werden. Zu den zusätzlich erforderlichen Informationen gehören der Sollzinssatz, die in Rechnung gestellten Kosten sowie ein eventuell zurückzuzahlender Mindestbetrag.
Informationen über den jeweils veranschlagten Sollzinssatz sind deshalb notwendig, weil der Dispositionskredit keinem festen, sondern einem variablen Zinssatz unterliegt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst. Grundsätzlich werden die anfallenden Zinsen, die der Kontoinhaber an das Kreditinstitut zahlen muss, allerdings verhältnismäßig hoch ausfallen. Für den Dispositionskredit sind eben keine Sicherheiten bestellt, das Kreditinstitut muss kurzfristig Gelder bereitstellen und es kann nicht abschätzen, wann es sie zurückbekommen wird. Deshalb lässt es sich hierfür besonders teuer entlohnen.