Welche Formen der Kreditsicherung gibt es?


Ein Kredit ist die Vereinbarung über die Überlassung von Geldern in einer bestimmten Höhe über einen festgelegten Zeitraum, welches vom Kreditnehmer innerhalb dieses Zeitraums zuzüglich vereinbarter Zinsen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden soll. Das Kreditinstitut erzielt durch die anfallenden Zinsen Gewinne, während der Kunde das Kapital zur Finanzierung von eigenen Projekten, wie beispielsweise dem Hausbau, dem Autokauf oder der Existenzgründung nutzen kann. Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt prüft es regelmäßig zwei Sachen, nämlich Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden. Nur wenn es diese beiden Punkte bejaht, wird es einen Kredit vergeben, weil es das Risiko als überschaubar ansieht.

In der Regel wird ein Kreditinstitut einen Kredit aber nicht einfach so vergehen. Es wird stattdessen Sicherheiten dafür verlangen. Sicherheiten können beispielsweise Verwertungsrechte an Wertgegenständen wie Häusern, Aktien oder Schmuck sein, oder auch die Erklärungen eines solventen Dritten, der zusagt für die Rückzahlung eines gewährten Kredits einzustehen. Die Sicherheiten dienen dazu, dass ein Kreditinstitut sich das verliehene Geld durch die Verwertung der Sicherheiten wiederbeschaffen kann, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, den Kredit selbst zurück zu zahlen. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass ein Kreditinstitut die bestellten Sicherheiten erst dann verwerten darf, wenn der Kreditnehmer mit der Rückzahlung des Kredites aufhört.

Lediglich in Ausnahmefällen gewährt ein Kreditinstitut einen Blankokredit. Hierbei handelt es sich um einen Kredit, für den keine Sicherheiten bestellt werden müssen. Ein solcher Blankokredit wird ausschließlich solchen Kreditnehmern gewährt, bei denen sich das Kreditinstitut absolut sicher sein kann, dass es sein Geld zurückbekommen wird. Zu solchen privilegierten Schuldnern gehören neben der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise große Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz.

Eine gesetzliche Vorschrift, dass ein Kreditnehmer eine Sicherung für einen empfangenen Kredit bestellen muss, besteht nicht. Allerdings steht es jedem Kreditgeber frei, die Gewährung eines Kredits von der Bestellung einer ausreichenden Sicherheit abhängig zu machen. Gewährt ein Kreditinstitut einem Kreditnehmer einen Blankokredit, dann kann das Kreditinstitut sogar noch im Nachhinein die Bestellung einer Sicherheit verlangen.

Wird eine Kreditsicherheit bestellt, dann wird in einer sogenannten Sicherungsabrede ein besonderer Sicherungszweck bestimmt. Der Sicherungszweck kann die Sicherung eines bestimmten Kredites sein, es kann aber auch die Sicherung mehrerer spezieller oder sogar aller zwischen den Parteien entstandener oder noch entstehender Kredite seien. Soll lediglich ein einzelner oder mehrere genau bestimmte Kredite abgesichert werden, dann spricht man von einer engen Sicherungszweckerklärung. Sollen allerdings mehrere nicht genau bestimmte Kredite gesichert werden, dann liegt eine weite Sicherungserklärung vor.

Eine Kreditsicherheit muss nicht vom Kreditnehmer selbst bestellt werden. Möchte beispielsweise jemand ein Kredit aufnehmen, dann kann dessen Ehefrau die ihr gehörende Ehewohnung als Kreditsicherheit bestellen. In solchen Fällen, in denen jemand anders als der Kreditnehmer die Sicherheit bestellt, ist allerdings nur eine enge Sicherungszweckerklärung zulässig. Der Sicherungsgeber kann nämlich nicht abschätzen, wie hoch das Volumen sämtlicher Kredite eines Kreditnehmers ist, deshalb ist es ihm nur zumutbar, einzelne Kredite zu sichern, deren Konditionen er genau kennt.

Kreditsicherheiten können sowohl durch Sachsicherheiten als auch durch Personalsicherheiten erbracht werden. Als Sachsicherheit kommt beispielsweise die Bestellung einer Hypothek oder einer Grundschuld an einer Immobilie oder einem Grundstück in Frage. Bei beweglichen Sachen ist ein Pfandrecht oder eine Sicherungsübereignung möglich. Personalsicherheiten werden von anderen Personen als dem Kreditnehmer selbst erbracht. Sie sind daher, wie oben bereits erklärt, nur im Zuge einer engen Sicherungszweckerklärung möglich. Denkbar sind hier beispielsweise eine Bürgschaft, oder die Garantie, für die Rückzahlung eines Kredites einzustehen. Im Rahmen der Kreditvergabe an Unternehmen kann die Kreditsicherung auch durch eine sogenannte Patronatserklärung erfolgen. Hierbei versichert ein finanzkräftiges Konzernunternehmen für die Kredite einer seiner Tochterunternehmen einzustehen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel