Was ist ein Kontokorrentkredit und woraus setzt er sich zusammen?


Der heutige Geschäftsverkehr ist geprägt von ständigem Geldfluss. Für jede erbrachte Leistung oder jede gelieferte Ware wird im Gegenzug Geld gezahlt. Gerade in Bereichen, in denen mit hoher Regelmäßigkeit Waren oder Leistungen ausgetauscht werden, wäre es in der Praxis ein unnötig hoher Arbeitsaufwand, wenn jede einzelne Ware oder Leistung auch einzeln bezahlt werden würde und damit regelmäßig wechselseitige Zahlungen vorgenommen werden müssten. Zu diesem Zwecke gibt es das Institut des Kontokorrentkredits.

Das Prinzip des Kontokorrents entstammt der Welt der Kaufleute. Hierdurch soll eben erreicht werden, dass nicht eine unnötige Vielzahl von wechselseitigen Zahlungen vorgenommen werden muss. Es werden hierzu regelmäßige Kontokorrentzeiträume vereinbart, in denen alle Zahlungen, die eigentlich geleistet werden müssten, aufgeschrieben werden. Am Ende des Kontokorrentzeitraums werden dann die fälligen Zahlungen gegeneinander aufgerechnet und es wird der Kontokorrentbetrag ermittelt. Nur dieser wird dann tatsächlich ausgezahlt. Zur Verdeutlichung folgendes Beispiel:

Der Lieferant L liefert dem Unternehmer U einmal wöchentlich Waren. Zur Abrechnung haben die beiden ein Kontokorrent mit einer Abrechnungsdauer von einem Monat vereinbart. L liefert in einem Monat fünfmal seine Waren an, dafür verlangt er einmal 1.200 Euro, einmal 1.500 Euro, einmal 2.100 Euro, einmal 1.700 Euro und einmal 1.300 Euro. Bei einer Lieferung liefert er allerdings zu wenig Waren, so dass U 450 Euro wieder abzieht, außerdem steht U eine Prämie in Höhe von 750 Euro zu, weil er im Vormonat eine bestimmte Menge von Waren bei L abgenommen hat. Am Ende des Monats hat L also ein Guthaben von insgesamt 7.800 Euro, U hat eins 1.200 Euro. Diese beiden Beträge werden mit einander verrechnet, so dass U lediglich 6.600 Euro an L zahlen muss. Bei diesem Betrag handelt es sich nicht mehr um die Kaufpreisforderungen, sondern um einen eigenen Kontokorrentbetrag, der auch erst mit Abschluss des Kontokorrentzeitraums fällig wird.

In der Praxis taucht der Kontokorrentkredit häufig in Form eines Dispositionskredites auf. Ein Kunde eines Kreditinstitutes kann sein Konto bis zur vereinbarten Höhe des Dispositionskreditrahmens überziehen. Geht dann wieder Geld auf seinem Konto ein, wird es automatisch mit dem Dispositionskredit verrechnet. Hebt der Kontoinhaber dann wieder Geld ab, wird auch dieses sofort wieder mit eingerechnet. Im Rahmen eines Kontovertrages besteht also auch ein Kontokorrent, allerdings besteht hier kein Abrechnungszeitraum, vielmehr wird das Kontokorrent mit jeder ein- oder ausgehenden Zahlung abgeglichen, so dass immer der aktuelle Stand feststeht und damit der Kontoinhaber den Betrag auch jederzeit ausgezahlt verlangen kann.

Wird ein Kontokorrentkredit gewährt, dann muss der Kreditgeber seinen Kreditnehmer in regelmäßigen Abständen über gewisse Regelungen des laufenden Kontokorrentkredits informiert halten. Zunächst muss der Zeitraum, auf den sich die jeweiligen Informationen beziehen, genau bezeichnet werden. Außerdem müssen Saldo und Datum der letzten Unterrichtung angegeben werden. Dann müssen Datum und Höhe der seitdem ausgegebenen Beträge aufgeführt sein, genauso wie die erfolgten Rückzahlungen mit deren Höhe und Datum. Basierend darauf muss dann der neue Saldobetrag angegeben werden. Zu den zusätzlich erforderlichen Informationen gehören der Sollzinssatz, die in Rechnung gestellten Kosten sowie ein eventuell zurückzuzahlender Mindestbetrag.

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