Wodurch zeichnet sich ein Darlehen aus?


Ein Darlehen ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer. Im Zusammenhang mit einem Bankgeschäft ist der Darlehensgeber in der Regel ein Kreditinstitut, beim Darlehensnehmer handelt es sich dann um einen seiner Kunden. Es kann in der Praxis durchaus häufig vorkommen, dass es sich bei dem Darlehensnehmer, also dem Kunden des Kreditinstitutes um einen Verbraucher im gesetzlichen Sinne handelt. In solchen Fällen liegt ein Verbraucherdarlehen vor. Auf diesen Fall wird jedoch nicht hier, sondern in einem eigenen Abschnitt eingegangen.

Im Rahmen eines Darlehensvertrages verpflichtet sich ein Kreditinstitut als Darlehensgeber, seinem Kunden einen gewissen Geldbetrag auszuzahlen. Der Kunde als Darlehensnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, einen gewissen Zinssatz für die Überlassung des Darlehens zu entrichten und zum vereinbarten Fälligkeitstermin den überlassenen Darlehensbetrag an das Kreditinstitut zurück zu zahlen.

Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann also auch mündlich erfolgen. Zu Nachweiszwecken wird ein Kreditinstitut allerdings wohl immer auf die schriftliche Form bestehen.

Bei Abschluss des Darlehensvertrages muss zwischen den Parteien, wie bei jedem Vertrag, Einigkeit über die relevanten Vertragsinhalte bestehen. Das sind in diesem Fall die Höhe des Darlehensbetrages und die Höhe des zu entrichtenden Zinssatzes. Ein Termin für die Fälligkeit der Rückzahlung muss hingegen nicht vereinbart werden. Ist ein Fälligkeitstermin nicht bestimmt, dann können beide Seiten das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen, nach deren Ablauf dann das Darlehen zurückgezahlt werden muss.

Auch bei einem vereinbarten Fälligkeitstermin kann das Darlehen allerdings auch schon vor Eintritt dieses Termins gekündigt werden. Nach welchen Maßstäben das geht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Wurde zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber ein fester Zinssatz vereinbart, der vom Darlehensnehmer geschuldet wird, dann kann das Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit gekündigt werden. Es muss dann allerdings eine sechsmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn kein fester, sondern ein variabler Zinssatz zwischen den Parteien vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise vorsehen, dass sich der zu zahlende Zinssatz am Basiszinssatz der deutschen Bundesbank orientiert und an diesen angepasst wird. In derartigen Fällen kann der Darlehensnehmer jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen.

In allen Fällen, in denen ein Darlehensnehmer das aufgenommene Darlehen kündigt, wird die Kündigung allerdings erst wirksam, wenn der Darlehensnehmer das geschuldete Darlehen innerhalb von zwei Wochen ab dem Fälligkeitstermin an den Darlehensgeber, also sein Kreditinstitut, zurückzahlt. Andernfalls gilt die Kündigung als nicht erfolgt und das Darlehen läuft weiter, als wäre nichts geschehen. Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers darf nicht vertraglich ausgeschlossen werden, noch darf ihm die Ausübung seines Kündigungsrechts erschwert werden. Es dürfen vom Kreditinstitut also beispielsweise keine überzogenen Anforderungen an die Form einer Kündigung gestellt werden.

Der Darlehensgeber, also das Kreditinstitut, hat auch das Recht, das gewährte Darlehen wieder zu kündigen und den ausgezahlten Betrag bereits vor Fälligkeit zurück zu verlangen. Das ist der Fall, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers drastisch verschlechtern und deshalb die Rückzahlung des Darlehens ernstlich gefährdet ist, oder wenn eine vom Darlehensnehmer bestellte Sicherheit drastisch an Wert verliert und eine Sicherung des Darlehens nicht mehr gewährleistet ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer dem Kreditinstitut als Sicherung seines Darlehens ein Sicherungsrecht an seinem Haus überlässt und das Haus dann abbrennt.

Bei dem Kündigungsrecht des Darlehensgebers handelt es sich um ein außerordentliches. Das Kreditinstitut muss also, wenn es aus einem der oben genannten Gründe kündigt, keine Kündigunsfrist einhalten. Das bedeutet, dass die Rückzahlung des Darlehens sofort mit der Kündigung fällig wird.

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