Wie funktioniert Leasing?


Das Leasing begegnet uns im Alltag relativ häufig, beispielsweise beim Kauf von Autos, Wohnungen oder deren Einrichtungen. Doch wie funktioniert Leasing eigentlich? Eine klare Antwort darauf gibt es nicht, denn das Leasing ist im Gesetz selbst nicht vorgesehen. Es ist eine Zusammensetzung aus verschiedenen Vertragsformen, deshalb kommt es immer auf die genauen Vereinbarungen zwischen den Parteien eines Leasingvertrages an.

Das Leasing dient in der Regel zur Finanzierung von größeren Anschaffungen wie Autos, Wohnungseinrichtungen oder auch Gebäuden. Dabei mietet oder pachtet der Leasingnehmer eine bestimmte Sache vom Leasinggeber und zahlt dabei gleichzeitig mit der Miete oder der Pacht auch Raten des Kaufpreises. Nach Ablauf der Leasingzeit hat der Leasingnehmer dann die Möglichkeit eine vereinbarte Schlussrate zu zahlen und somit das Eigentum an der Leasingsache zu erwerben.

Beim Leasing handelt es sich nicht um ein Bankgeschäft im eigentlichen Sinne. Deshalb erfolgt das Leasing häufig über Tochterunternehmen, die von den Kreditinstituten zu diesem Zweck gegründet werden. Das Leasing erfolgt in der Form, dass ein Kunde an sein Kreditinstitut herantritt, weil er eine bestimmte Sache erwerben und finanzieren möchte. Das Kreditinstitut erwirbt dann die Sache selbst, überlässt sie aber dem Kunden, der im Gegenzug die vereinbarten Leasingraten bezahlt. Diese Form des Leasings bezeichnet man als indirektes Leasing.

Die direkte Form des Leasings wird als Herstellerleasing bezeichnet, weil in diesem Fall kein Kreditinstitut zwischengeschaltet wird. Der Hersteller schließt den Vertrag mit dem Kunden direkt ab, er wird also selbst Leasinggeber und der Kunde sein Leasingnehmer. Große Hersteller, häufig in der Automobilbranche, gründen eigene Kreditinstitute, über die sie das Leasing abwickeln. Diese Kreditinstitute sind, auch wenn sie Tochtergesellschaften sind, rechtlich eigenständig. Es handelt sich in solchen Fällen also um indirektes Leasing.

Eine weitere Unterscheidung wird gemacht zwischen dem Financial-Leasing und dem Operate-Leasing. Das Financial-Leasing ist der oben geschilderte Fall, bei dem der Leasingnehmer den Leasinggegenstand über einen längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt bekommt und durch seine Raten den Erwerb des Gegenstandes finanzieren kann. Das Operate-Leasing erfolgt nur über einen kurzfristigen Zeitraum und ist nicht auf den Erwerb einer Sache gerichtet. Es unterscheidet sich also praktisch kaum von einer Miete.

Die dritte wichtige Unterscheidung wird gemacht in Fullserviceleasing, Teilserviceleasing und Netleasing. Beim Fullserviceleasing übernimmt der Leasinggeber die Wartungen und Reparaturen des Leasinggegenstandes. Außerdem versichert er ihn auf eigene Kosten. Beim Teilserviceleasing werden diese Verpflichtungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber aufgeteilt. Beim Netleasing beschränken sich die Verpflichtungen des Leasinggebers darauf, dem Leasingnehmer den Leasinggegenstand zur Verfügung zu stellen. Um Wartungen, Reparaturen und Versicherung muss sich der Leasingnehmer selbst kümmern.

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