Voraussetzungen zur Kreditvergabe: Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit


Ein Kredit ist die Vereinbarung über die Überlassung von Geldern in einer bestimmten Höhe über einen festgelegten Zeitraum, welches vom Kreditnehmer innerhalb dieses Zeitraums zuzüglich vereinbarter Zinsen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden soll. Das Kreditinstitut erzielt durch die anfallenden Zinsen Gewinne, während der Kunde das Kapital zur Finanzierung von eigenen Projekten, wie beispielsweise dem Hausbau oder dem Autokauf nutzen kann.

Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt prüft es regelmäßig zwei Sachen, nämlich Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden. Nur wenn es diese beiden Punkte bejaht, wird es einen Kredit vergeben, weil es das Risiko als überschaubar ansieht.

Kreditfähigkeit bezeichnet die rechtliche Befähigung einen Kreditvertrag abzuschließen. Dies ist keine spezielle Befähigung, sondern wie bei jedem anderen Vertrag auch, die normale Geschäftsfähigkeit. Geschäftsfähigkeit kommt grundsätzlich allen Menschen voll zu, die mindestens achtzehn Jahre alt sind. Sie kann jedoch eingeschränkt oder ausgeschlossen sein bei Personen, die durch Krankheiten oder Behinderungen in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit beschränkt sind. Auch Kinder sind nur beschränkt geschäftsfähig. Gesellschaften, die Inhaber eines Kontos seien können, sind vertreten durch ihre gesetzlichen Organe geschäftsfähig. Handelt es sich also um einen volljährigen, geistig leistungsfähigen Menschen oder eine juristische Person, wie beispielsweise Unternehmen, Behörden oder auch Staaten, dann liegt die Kreditfähigkeit vor. Eingeschränkt geschäftsfähige Kinder, also zwischen sieben und achtzehn Jahren, benötigen für die Kreditfähigkeit die Zustimmung ihrer Eltern und des Familiengerichts.

Die Kreditwürdigkeit ist nicht gesetzlich bestimmt. Es handelt sich vielmehr um eine Einschätzung des Kreditinstitutes. Es geht hierbei nämlich um die Frage, ob der Kreditnehmer in der Lage sein wird, den aufgenommenen Kredit sowie die dazugehörigen Zinsen zurück zu zahlen. Die Überprüfung der Kreditwürdigkeit wird häufig auch als Bonitätsprüfung bezeichnet. Bei Privatpersonen werden auf die Einkommensverhältnisse und die Vermögenssituation abgestellt, bei Unternehmen zählen die Ertragslage und die Kapitalstruktur.

Die Kreditwürdigkeit wird heutzutage mittels eines sogenannten Ratings festgestellt. Der Begriff Rating stammt aus dem Englischen und bedeutet Einstufung. Die Kreditnehmer werden also je nach der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, mit der sie den Kredit rechtzeitig zurückzahlen, eingestuft. Je besser das Rating, also die Einschätzung ist, umso kreditwürdiger ist der Kunde. Das gute Rating schlägt sich darin nieder, dass der Kunde einen Kredit mit niedrigen Zinsen bekommt, während ein Kunde mit schlechtem Rating wegen des höheren Risikos auch mehr Zinsen zahlen muss.

Die Kreditinstitute können dieses Rating selbst durchführen. Sie legen dann verschiedene Faktoren an, denen sie eine unterschiedliche Gewichtung beimessen. Gerade bei großen Kreditnehmern, wie Konzernen oder auch Staaten, mit schwer zu durchschauender Finanzstruktur, führen die Banken aber oftmals das Rating nicht selbst durch, sondern beauftragen eine sogenannte Ratingagentur damit. Solche Ratingagenturen sind darauf spezialisiert, die Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern anhand eines Ratings einzustufen. Das Ergebnis eines solchen Ratings kann bei Kreditnehmern allerdings oftmals zu Missstimmungen kommen, weil man sich als zu schlecht eingestuft sieht und nun höhere Kreditzinsen zahlen muss. Derartiges kommt gegenwärtig bei einigen großen Staaten wie Griechenland, Portugal oder auch den Vereinigten Staaten von Amerika vor.

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