Überblick über die unterschiedlichen Kreditarten


Ein Kredit ist die Vereinbarung über die Überlassung von Geldern in einer bestimmten Höhe über einen festgelegten Zeitraum, welches vom Kreditnehmer innerhalb dieses Zeitraums zuzüglich vereinbarter Zinsen an den Kreditgeber zurückgezahlt werden soll. Das Kreditinstitut erzielt durch die anfallenden Zinsen Gewinne, während der Kunde das Kapital zur Finanzierung von eigenen Projekten, wie beispielsweise dem Hausbau oder dem Autokauf nutzen kann. Bevor ein Kreditinstitut einen Kredit vergibt prüft es regelmäßig zwei Sachen, nämlich Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden. Nur wenn es diese beiden Punkte bejaht, wird es einen Kredit vergeben, weil es das Risiko als überschaubar ansieht.

Ein Kredit kann auf denkbar viele Arten vergeben werden. In welcher Form ein Kredit also im Einzelnen vergeben wird, muss jeweils im Kreditvertrag, zusammen mit den übrigen Konditionen, wie Laufzeit, Zinsen oder Sicherungen, vereinbart werden.

Eine erste große Unterteilung bei den verschiedenen Kreditformen lässt sich vornehmen in Privatkredite und Firmenkredite. Privatkredite werden an Privatkunden vergeben, also an private Personen, die persönliche Ziele verfolgen, wie beispielsweise den Hausbau oder dem Autokauf. Hier unterscheiden sich beispielsweise die Konditionen und die Sicherungen in der Regel stark von denen bei einem Firmenkredit. Ein solcher wird an Firmenkunden vergeben, also an Unternehmen, die das Kapital zur wirtschaftlichen Betätigung nutzen wollen.

Eine weitere Unterscheidung findet anhand der Laufzeit des Kredites statt. Kredite, die für maximal ein Jahr laufen, bezeichnet man als kurzfristige Kredite. Das Paradebeispiel hierfür sind Kontokorrentkredite, bei denen in regelmäßigen Abständen Abrechnungen erfolgen. Kredite, die zwischen einem und vier Jahren laufen, bezeichnet man als mittelfristige Kredite. Mittelfristige Kredite erfolgen häufig in Form von Ratenkrediten, also zum Beispiel, wenn ein Möbelhaus beim Kauf einer Kücheneinrichtung eine Ratenzahlung über 24 Monate gewährt. Kredite, die über mehr als vier Jahre laufen, bezeichnet man als langfristige Kredite. Solche Kredite dienen in der Praxis zum Beispiel dazu, einen Hauskauf zu finanzieren.

Eine dritte Unterscheidung wird nach der Art der zur Verfügung gestellten Mittel vorgenommen. Wird dem Kreditnehmer Geld in Verfügung gestellt, entweder in Form von Bargeld oder einer Kontogutschrift werden als Geldleihe bezeichnet. Übernimmt das Kreditinstitut hingegen finanzielle Verpflichtungen für den Kreditnehmer, dann spricht man von einer Kreditleihe. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Kreditinstitut eine Bürgschaft für seinen Kunden übernimmt.

Nach der Art des Kredites richten sich auch die anfallenden Zinsen. Die höchsten Zinsen zahlt ein Kunde, wenn er einen kurzfristigen Kredit in Anspruch nimmt, also beispielsweise einfach sein Konto überzieht und von seinem sogenannten Dispositionskreditrahmen, kurz Dispo, Gebrauch macht. Hierfür sind keine Sicherheiten bestellt, das Kreditinstitut muss kurzfristig Gelder bereitstellen und sie kann nicht abschätzen, wann sie sie zurückbekommen wird. Deshalb lässt sie sich hierfür besonders teuer entlohnen.

Nimmt der Kunde einen mittel- oder langfristigen Kredit auf, dann fallen die Zinsen dafür niedriger aus. Das Kreditinstitut weiß eine bestimmte Laufzeit, für die sie das Geld zur Verfügung stellen muss. Außerdem lässt sie sich Sicherheiten bestellen, beispielsweise in Form einer Grundschuld, einer Hypothek, einer Bürgschaft oder ähnlichem, so dass sie ihr Geld, oder zumindest einen Großteil davon auch dann wiederbekommt, wenn der Kunde den Kredit nicht mehr zurückzahlen kann.

Für Kredite an Privatkunden gibt es einen Preisaushang mit Regelsätzen, aus denen sich die Zinssätze ergeben. Handelt es sich nicht um einen Privatkunden, dann kann das Kreditinstitut den Zinssatz nach freiem Ermessen bestimmen. Es kann entweder ein variabler oder ein fester Zinssatz vereinbart werden. Ein variabler Zinssatz wird regelmäßig an den aktuellen Zinssatz angepasst. Das Kreditinstitut muss den Kunden darüber jeweils informieren und ihm den geltenden Zinssatz mitteilen. Erhöht sich der Zinssatz, dann hat der Kunde das Recht, innerhalb von sechs Wochen seinen Kredit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Er muss dann allerdings auch innerhalb einer angemessenen Frist die noch ausstehende Summe zurückzahlen.

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