Was ist Factoring?


Im Wirtschaftsverkehr werden häufig zwischen Kreditinstituten und deren Kunden sogenannte Factoring-Verträge geschlossen. Unter diesem Begriff wird sich jedoch kaum ein Laie etwas vorstellen können. Das Factoring selber ist vom deutschen Gesetz auch gar nicht vorgesehen. Dieses Prinzip stammt aus den Vereinigten Staaten von Amerika und hat über den sich globalisierenden Finanzmarkt Einzug in das deutsche Wirtschaftsleben gefunden.

Die Grundidee beim Factoring ist, dass ein sogenannter Factor, in der Regel ein Kreditinstitut einem anderen, in der Regel seinem Kunden, dessen Forderungen gegen einen Dritten abkauft. Dieser Dritte wird in diesem Zusammenhang als Debitor bezeichnet. Die Forderung steht dann dem Factor zu, der sie selbst beim Debitor einziehen kann, beziehungsweise muss.

Der Factor bezahlt seinem Factoring-Kunden allerdings nur einen gewissen Teil der Höhe der Forderung. Hat die verkaufte Forderung also beispielsweise eine Höhe von 1.000 Euro, dann bezahlt der Factor beispielsweise nur 900 Euro an seinen Factoring-Kunden. Der Factor macht durch den Ankauf der Forderung also einen Gewinn. Aber auch für den Factoring-Kunden lohnt sich dieses Geschäft. Er muss sich in der Regel nicht mehr selbst um den Einzug der Forderung kümmern. Außerdem erhält er sofort Geld für seine Forderung, auch wenn diese möglicherweise erst später fällig werden würde. Räumt beispielsweise ein Hersteller seinem Zwischenhändler bei der Abnahme einer großen Menge Waren ein Darlehen in der Form ein, dass der Zwischenhändler erst in einem Jahr bezahlen muss, dann müsste der Hersteller eben dieses eine Jahr auf sein Geld warten. Verkauft er diese Forderung aber an einen Factor, dann bekommt er sofort Geld dafür, dass er direkt wieder verwenden kann. Dadurch kann er möglicherweise Gewinne erzielen, die höher sind, als die Factoringgebühr. Anderseits kann die Factoringgebühr auch geringer sein als die Kosten eines Kredites, wenn der Hersteller etwa dringend Geld benötigt, um eigene Rechnungen zu bezahlen.

Beim Factoring werden zwei Arten unterschieden. Beim sogenannten echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko der von ihm eingekauften Forderung. Es findet also eine tatsächliche Zession statt. Die Forderung gehört dem Factor. Wenn der Debitor sich also weigert, die Forderung zu bezahlen, dann muss der Factor das Geld selbst eintreiben. Erhält der Factor sein Geld nicht, kann er von seinem Factoring-Kunden dafür keinen Ersatz verlangen. Die Factoringgebühren fallen daher beim echten Factoring in der Regel höher aus als beim unechten Factoring.

Beim unechten Factoring trägt weiterhin der Factoring-Kunde das Ausfallrisiko. Verweigert der Debitor die Zahlung, dann kann der Factor von seinem Factoring-Kunden verlangen, dass er die Forderung eintreibt, beziehungsweise eintreiben lässt. Dadurch ist das unechte Factoring die kostengünstigere Variante.

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