Pflicht zur Ersten Hilfe Leistung und zur Absicherung der Unfallstelle


In Deutschland macht man sich strafbar, wenn man einer im Straßenverkehr verunfallten Person keine Erste Hilfe leistet oder einen Unfall, bei dem man selbst beteiligt ist, nicht genügend absichert. Um alle Maßnahmen zum richtigen Verhalten bei einem Unfall zu gewährleisten, ist es deshalb in Deutschland Pflicht, ein Warndreieck und einen Verbandskasten bei sich zu führen. Eine Warnweste ist für privat genutzte PKW zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen, um sich selbst sichtbar zu machen und andere nicht zu gefährden.

Warndreieck

Das Warndreieck ist ein ausklappbares Dreieck, das auf die Straße gestellt werden kann. Es reflektiert Licht und kann damit auch von weiter Entfernung gesehen werden. Es soll bei einem Unfall ca. 100 m vom Unfall selbst aufgestellt werden, damit alle anderen Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam werden, ihre Geschwindigkeit reduzieren können und vorsichtig fahren.

Warnweste

Die Pflicht zur Mitführung einer Warnweste besteht in Deutschland noch nicht. Viele andere Staaten in der Europäischen Union haben diese Pflicht schon eingeführt. Eine Warnweste wird aber von der Polizei und anderen verantwortlichen Stellen auch für privat genutzte PKW empfohlen, um sich selbst sichtbar zu machen. Dabei handelt es sich um eine Weste, die durch ihre gelbe oder orangene Optik und rückstrahlenden Protektoren sofort auffällt. Es ist von Vorteil, wenn man bei einem Unfallgeschehen und bei der Absicherung, etwa wenn man das Warndreieck aufstellt, die Warnweste anzieht. So wird man von den anderen Verkehrsteilnehmern eher gesehen. Zusätzlich signalisiert die Warnweste auch, dass ein Unfall geschehen ist und eventuelle Hilfegesuche werden von den anderen Verkehrsteilnehmern eher erkannt.

Verbandkasten

Um bei einem Unfallgeschehen Erste Hilfe leisten zu können, muss jeder Kraftfahrzeugführer in Deutschland einen Verbandkasten mit sich führen. Dort sind alle Utensilien, die zur Ersten Hilfe benötigt werden, enthalten, wie zum Beispiel Pflaster, Verbände und Wärmedecken. Der notwendige Inhalt eines Verbandkastens ist in einer DIN-Norm geregelt. So soll sichergestellt werden, dass alle den gleichen Standard haben und alle wesentlichen Dinge zur Ersten Hilfe vorhanden sind.

Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten bekommt man in der Regel im Einzelhandel zu kaufen. Aber auch Sanitätsorganisationen, wie das rote Kreuz oder der Arbeiter Samariter Bund oder die gängigen Automobilclubs haben diese vorrätig. Dort entsprechen die Verbandskästen in der Regel der DIN-Norm, die einhalten werden muss.

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