Was muss ich nach einem Verkehrsunfall rechtlich beachten?


Ein Verkehrsunfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit. Zumeist geht es so schnell und passiert so plötzlich, dass man bereits zum Handeln aufgefordert ist, ohne lange Bedenkzeit zu haben. Doch worauf kommt es an? Auf was sollte man die Schwerpunkte legen? Und was sollte man gar nicht tun?

Zunächst sollte man beim Unfallort bleiben und nicht einfach weiterfahren, denn sonst kann man sich nämlich einer Fahrerflucht strafbar machen. Unter einem Unfall im juristischen Sinn versteht man ein plötzliches Ereignis im Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr, welches einen nicht unerheblichen Sachschaden oder gar Personenschaden mit sich bringt. Bestraft wird das „sich entfernen“ vom Unfallort bei Anwesenheit von Personen, ohne dass eine Personalienfeststellung vorgenommen wurde. Man sollte also anwesend bleiben und seine Hilfe anbieten oder auch die Polizei verständigen. Hat man doch eine Fahrerflucht begangen, so kann man noch etwas dagegen tun und zumindest die Strafe mildern. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit der sogenannten „tätigen Reue“ eingeführt. Nach dieser besteht bei Parkunfällen die Möglichkeit sich innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig bei der Polizei zu melden und seine Angaben zu machen. Allerdings darf die Höhe des verursachten Schadens 1000 Euro nicht überschreiten.

Hilft man übrigens nicht, so kann man sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen. Bei dieser muss man nach einem Unglücksfall Beistand und Hilfe leisten, sofern man dazu in der Lage ist und die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten wird. Diese Grenze zu ziehen ist sehr schwer, so kann es für eine Mutter die ihr Kind bei einem Autounfall verloren hat schon unzumutbar sein, einem anderen verunglückten Kind Hilfe zu leisten weil sie dies psychisch nicht gut verkraften würde.

Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen Täter bewusst und mit voller Absicht kleinere Unfälle vortäuschen und sich beispielsweise auf die Straße legen, um den Eindruck zu erwecken, dass hier ein Unfall geschehen ist, um schließlich die anhaltenden Autofahrer zu überfallen und auszurauben. Man sollte sich also im Falle eines Verkehrsunfalles immer einen genauen Überblick über die Sachlage verschaffen und zumindest kurz darüber nachdenken, ob hier eine Gefahr drohen könnte. Insbesondere alleinstehende Frauen wurden bereits oftmals Opfer solcher Straftaten. Jedoch sollte man nicht alles zu kritisch betrachten, denn in der Regel ist es offensichtlich wenn eine Person Hilfe benötigt und wann nicht.

Besonders wichtig ist bei einem Verkehrsunfall die weitere Gefahrenabwehr. Der Schwerpunkt bei schweren Verkehrsunfällen sollte immer in der Menschenrettung liegen. Noch bevor die Rettungskräfte oder zumindest die Polizei ankommen, sollte man jedoch die Unfallstelle abgesichert haben, um weitere Auffahrunfälle und verletzte Personen zu vermeiden. Dazu eignen sich insbesondere die Warndreiecke und die Warnbeleuchtung des Fahrzeuges. Das Warndreieck sollte man 100 Meter hinter die Unfallstelle stellen. Bei Kuppen oder Kurven etwas mehr, damit man es auch gut sehen kann. Besonders sollte man an seine eigene Warnweste denken, um sich selbst zu schützen und keiner Gefahr auszusetzen. Damit man diese im Fall der Fälle erreicht, sollte diese relativ griffbereit im Fahrzeug liegen. Dies ist sehr wichtig, denn es kam schon häufig vor, das Menschen die an Unfallstellen angehalten hatten um verunglückten Personen zu helfen, selbst an- oder sogar überfahren wurden, weil sie dunkel angezogen waren, ihre Warnweste nicht anhatten und herannahende Autofahrer sie deshalb nicht sehen konnten.

Die Fahrer von Lastkraftwägen und Omnibussen haben auch immer Blitzlampen, die bei Unglücksfällen aufgestellt werden können. Unterlässt man die Sicherung schuldhaft, so kann man sich haftbar machen und muss unter Umständen den Schaden tragen. Bei Bagatellunfällen sollte man sich gut überlegen, ob es nicht sinnvoll ist den Weg für nachfolgende Fahrzeuge wieder frei zu machen. Denn viele Unfallhergänge kann man auch am Seitenstreifen oder Straßenrand klären. Eine Verkehrsbehinderung oder Gefährdung sollte, wenn möglich, verhindert werden.

Auch die Aussagen vor Polizeibeamten sollten überdacht werden. Wer nach einem Verkehrsunfall der Polizei berichtet, man sei bei der Fahrt eingeschlafen und konnte daher nicht mehr rechtzeitig reagieren, erntet vielleicht einen mitleidigen Blick des aufnehmenden Beamten, darf sich aber nicht wundern wenn das weitere Verfahren entsprechende Konsequenzen nach sich zieht. Daher können Zeugen, bevor sie vernommen werden, einen Anwalt ihres Vertrauens konsultieren und auch hinzuziehen. Man sollte sich also überlegen, was man der Polizei direkt nach einem Ereignis erzählt und im Zweifel eher einmal etwas wortkarger sein und auf seinen Anwalt warten, um mit diesem eine Strategie zu besprechen.

Des Weiteren kann man als Zeuge oder als Zeugin, wenn er oder sie denn mit dem Beschuldigten verwandt, verschwägert, verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihm verbunden ist, die Aussage verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht gilt auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Insbesondere endet die Schwägerschaft nie! Verursacht man beispielsweise einen Verkehrsunfall und im Auto befinden sich ein Mann, seine Frau, das gemeinsame volljährige Kind und die Schwester der Ehefrau, so muss von diesen keiner etwas zum Unfallhergang gegenüber der Polizei sagen. Problematisch wird es erst gegenüber der Versicherung, wenn man Angaben machen muss, denn lügen ist keinesfalls erlaubt.

Problematisch sind aber auch andere anwesende Zeugen immer dann, wenn sie später behaupten, sie hätten etwas auch gesehen, wie bei einem Verkehrsunfall, wenn sie lediglich den Knall des Aufpralls hören sich darauf umdrehen und die Unfallszenerie sehen, dichten diese sich den mutmaßlichen Unfallverlauf oft zusammen und behaupten dann diesen gesehen zu haben. Deswegen sollte man sich noch am Unfallort Gedanken über den Unfallhergang machen. Skizzen oder auch Fotographien können hilfreich sein. Für die Nacht empfiehlt es sich eine Taschenlampe im Auto mitzuführen. Im Handel sind Sets für Unfälle erhältlich, bei denen alles Nötige enthalten ist. Außerdem ist es auch Pflicht in Deutschland einen funktionsfähigen Verbandskasten mit sich zu führen, bei diesem empfiehlt es sich häufiger zu prüfen, ob die darin enthaltenen Verbandsmaterialien noch intakt sind.

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