Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall


Wenn man durch einen Autounfall körperlich Schaden nimmt, dann hat man in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtverletzung. Schädiger können bei einem Autounfall sowohl Fahrer als auch Halter des Kfz sein.

Der Ausgleich von immateriellen Schäden, also Schmerzensgeld, findet statt als Ausgleich und Genugtuung für den begangenen Schaden. Je nachdem wie stark die Verletzungen sind bemisst sich auch der Schmerzensgeldanspruch. Eine kurze Übersicht, welche Faktoren in die Bemessung des Schmerzensgeld mit hineinspielen, wird im Folgenden kurz dargestellt:

Art der Verletzung

Die Art der Verletzung spielt eine Rolle. Vor allem die Stärke, also die Schmerzen, die tatsächlich dadurch entstehen. Aber auch die Länge der Heilbehandlung oder die etwaigen Nebenwirkungen und die einzunehmende Medikamente sind mit einzubeziehen.

Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem

Die Art und Weise, wie sich der Schädiger nach dem schädigenden Ereignis gegenüber dem Geschädigten verhält, spielt eine Rolle. So kann es sich durchaus schmerzensgeldmindernd auswirken, wenn sich der Schädiger nach dem Unfall bei dem Geschädigten entschuldigt und sich fair verhält. Ebenso kann es das Schmerzensgeld erhöhen, wenn der Schädiger uneinsichtig ist und sich nicht korrekt gegenüber dem Geschädigten benimmt. Außerdem können sich Umstände auswirken, die aus der Sphäre des Schädigers stammen. Hat der zum Beispiel den Unfall provoziert oder sich selbst nicht richtig verhalten, kann das den Schmerzensgeldanspruch von ihm mindern.

Spätere Folgen

Auch die Folgen, die eine Verletzung in der Zukunft hat, kann als Schmerzensgeld ausgeglichen werden. So zum Beispiel bei einer Entstellung des Gesichts durch eine Gesichtsverletzung. Dann hat eine junge Person in der Regel niedrigere Heiratschancen,können auch diese als Schmerzensgeld abgegolten werden. Dabei ist auch auf das Alter der geschädigten Person Rücksicht zu nehmen. Einer achtzigjährigen Person wird man solch einen Anspruch wohl kaum zusprechen können.

Auch wenn man sonstige Folgen hat, die unwiderruflich sind, wird Schmerzensgeld höher ausfallen. Das können zum Beispiel der Verlust der Sehfähigkeit oder des Geruchs- oder Geschmackssinns sein. Auch Querschnittslähmungen erhöhen das Schmerzensgeld stark. Hier ist es angebracht für das Schmerzensgeld auch eine angemessene monatliche Rente zu zahlen, um den monatlichen Ausgleich der Schmerzen zu gewährleisten.

Tod einer Person

Stirbt eine Person auf Grund eines Verkehrsunfalls kann trotzdem ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen, wenn die Person vor ihrem Tod durch den Unfall noch körperlich gelitten hat. Dies wird in der Regel nur der Fall sein, wenn der Geschädigte nicht sofort bei dem Unfall stirbt, sondern wenn er erst später auf Grund der Folgen des Unfalls stirbt. So zum Beispiel, wenn dieser noch eine längere Zeit im Krankenhaus im Koma liegt und erst danach stirbt. Der Anspruch ist dann vererbbar und geht bei dem Tod der Person auf seine Erben über.

Zahlung des Schmerzensgeldes

Schmerzensgeld kann auf zwei verschiedene Arten gezahlt werden: Als Rente oder als Einmalzahlung. Gängig ist die Einmalzahlung, da mit der Zahlung alle Ansprüche erlöschen. Wenn aber eine Person unter Langzeitfolgen leidet, dann kommt auch die Zahlung einer Rente in Betracht. Auch hier muss wieder ermittelt werden, welche Höhe als Schmerzensgeld angemessen ist.

Um es der Rechtsprechung bei der Bemessung des Schmerzensgelds leichter zu machen und geschädigten Personen die Rechtssicherheit zu geben, welches Schmerzensgeld bei welcher Verletzung angemessen ist, gibt es sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Dort wurde an Hand von früherer Rechtsprechung für spezielle Verletzungen ermittelt, wie hoch der Geldbetrag in etwa sein muss. Trotzdem muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, welche Faktoren zur Erhöhung oder Minderung des Schmerzensgeldes vorhanden sind und individuell eine bestimmte Summe ermittelt werden.

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