Verletzung von Personen bei einem Verkehrsunfall


Werden bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei oder mehreren PKW Personen verletzt, so haben diese in der Regel gegen den Fahrer und den Halter einen Anspruch auf Ersatz der Schäden. Der Ersatz von Personenschäden umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Schadenspositionen, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

Arzt- und Behandlungskosten

Ist eine Person verletzt, so kann sie vom Schädiger die Arzt- und Behandlungskosten, die sie durch den Unfall zu bezahlen hat, ersetzt verlangen. Das sind alle Kosten, die anfallen, um die Person wieder zu heilen, also auch Kosten, die über lange Jahre wegen einer langjährigen Behandlung anfallen.

Urlaubsverlust

Folge einer Gesundheits- oder Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall kann sein, dass ein schon gebuchter Urlaub nicht wahrgenommen werden kann. Dies kann auch eine Position sein, die vom Schädiger als Schadensersatz bezahlt werden muss. So sind zum Beispiel etwaige Stornokosten, die durch die Stornierung des Urlaubs anfallen, vom Schädiger zu ersetzen. Der entgangene Urlaubsgenuss hingegen kann als Schaden in der Regel nicht geltend gemacht werden. Dies geht eventuell nur dann, wenn man durch den Reiseveranstalter während der Reise nicht die Leistung erhält, die man gebucht hat.

Seelischer Schaden

Wenn eine Person durch einen Unfall einen seelischen Schaden erleidet, dann ist dieser Schaden eventuell zu ersetzen. Besonders relevant sind in diesem Zusammenhang die sogenannten Schockschäden. Das ist eine psychische Beeinträchtigung, die eine Person auf Grund des Todes oder der Verletzung eines nahen Angehörigen hat. Solche Schäden sind dann zu ersetzen, wenn tatsächlich eine medizinisch diagnostizierbare Krankheit auf Grund des Schadens des nahen Angehörigen vorliegt. Dies muss von der geschädigten Person bewiesen werden und kann nur dann angenommen werden, wenn auch der Grund für den Schockschaden so gravierendend ist, dass ein regelrechter Schock zu der Beeinträchtigung geführt hat.

Strafverfolgung

Kosten für die Strafverfolgung sind grundsätzlich nicht ersatzfähig. Wenn zum Beispiel eine Person durch Trunkenheit im Verkehr einen Unfall im Straßenverkehr verursacht, dann können Anwaltskosten, die zur Verfolgung dieser Person aufgewandt werden müssen, nicht ersetzt werden. Hier herrscht kein kausaler Ursachenzusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Strafverfolgung. Anwaltskosten, die zur zivilrechtlichen Verfolgung der Schadensersatzanspruches angefallen sind und vorgerichtlich entstanden sind, können hingegen als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Unterhalt

Wenn eine Person durch einen Autounfall getötet wird, dann muss der Schädiger auch die Unterhaltspflichten dieser Person übernehmen. Wenn also zum Beispiel ein Familienvater, der gegenüber seiner Frau und seinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist, ums Leben kommt, dann muss der Schädiger diesen Unterhalt übernehmen, solange der Vater unterhaltspflichtig gewesen wäre.

Beerdigungskosten

Der Schädiger muss beim Tod einer Person außerdem derjenigen Person die Beerdigungskosten ersetzen, die sie von Gesetzes wegen zu tragen hat. Das ist in der Regel der Erbe oder die Erben des Getöteten.

Fahrtkosten

Besuchen Angehörige die durch einen Verkehrsunfall verletzte Person im Krankenhaus, dann sind auch diese Kosten von dem Schädiger zu ersetzen. Angehörige sind vor allem Kinder und Ehepartner, aber auch die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte einer verunglückten Person.

Verdienstausfall

Auch ersatzfähig ist der Verdienstausfall, wenn eine Person auf Grund des Unfalls nicht arbeiten kann und dadurch einen Schaden erleidet. Regelmäßig ist dies allerdings nicht der Fall, weil durch das Entgeltfortzahlungsgesetz auch Lohn oder Gehalt gezahlt wird, wenn der Arbeitnehmer erkrankt. Dann kann es aber sein, dass der Arbeitgeber den Ausfall der Arbeitskraft als Schaden gegenüber dem Schädiger geltend machen kann.

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