Unlauterer Wettbewerb

Das Lauterbarkeitsrecht in Deutschland, also das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, verbietet alle geschäftlichen Handlungen, die aufgrund ihrer Art auch nur dazu geeignet sind, die Interessen anderer Unternehmer oder Verbraucher auf eine spürbare Weise zu beeinträchtigen. Verboten sind außerdem geschäftliche Handlungen, die unsorgfältig sind und dadurch zur Folge haben können, dass ein durchschnittlicher Verbraucher in seiner Entscheidungsfreiheit gehindert wird und deshalb eine andere Entscheidung trifft, als er es sonst getan hätte. Dies spielt vor allem in der Werbung, Anpreisung und Aufmachung von Produkten eine Rolle, durch die potenzielle Käufer von einem Produkt überzeugt werden sollen. In diesem Abschnitt gibt es einige Materialien, die zum Verständnis des Lauterbarkeitsrechts dessen wichtigste Begriffe, wie den der geschäftlichen Handlung, des Marktteilnehmers, des Mitbewerbers, des Unternehmers oder des Verbrauchers, genauer erklären. Weiterhin behandelt werden die einzelnen verbotenen geschäftlichen Handlungen im Lauterbarkeitsrecht, sowie deren rechtlichen Konsequenzen. Ferner gibt es Materialien zum Werberecht, insbesondere zu Informationen in der Werbung, zu vergleichender Werbung und zu Werbegeschenken.

 

 

 

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