Ich hatte einen Arbeits-oder Dienstunfall was ist zu tun?


Nach einem Arbeitsunfall ist je nach Schwere des Unfalles der Schreck erst einmal sehr groß. Bei kleineren Unfällen ist es meist mit einem Arztbesuch wieder getan und manchmal reicht auch ein Pflaster, aber auch diese Unfälle müssen dokumentiert werden. Das Minimum ist der Eintrag in das Verbandbuch des Betriebsunfallkastens, den es in jedem Betrieb zumindest einmal gibt und der auch von der Berufsgenossenschaft überwacht wird. Denn auch kleine Wunden können sich infizieren und weitgehende Folgen haben. Durch den Eintrag in das Verbandbuch ist der Dokumentationspflicht bei ganz kleinen Vorfällen Genüge getan. Bei schon etwas größeren Unfällen braucht man eine Unfallmeldung, dazu gibt es in der Regel in jedem Betrieb eine Unfallvertrauensperson. Bei ganz kleinen Betrieben erledigt diese Aufgabe der Chef oder die Chefin selbst. Diese Berichte dienen der Berufsgenossenschaft dazu einen Überblick über den erlittenen Unfall und die Maßnahmen die ergriffen wurden zu erhalten, außerdem dienen sie der Aufklärung der Ursache. Diese Ursachen werden von der Berufsgenossenschaft aufbereitet und es wird versucht die Prävention weiterfortzuentwickeln. Bei den Berufsgenossenschaften sind die Unternehmen verpflichtend versichert und sie schützen so ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle. Insgesamt sind über drei Millionen Betriebe in Deutschland Mitglied einer Berufsgenossenschaft. Wird ein Arztbesuch nötig oder muss sogar der Rettungswagen in den Betrieb kommen, so ist dem behandelnden Arzt gleich zu Beginn der Behandlung mitzuteilen, dass ein „BGlicher“ Unfall vorliegt oder eine Krankheit beruflichen Bezug haben könnte. In den meisten Fällen werden dann von den Berufsgenossenschaften die Kosten der Behandlung übernommen. Zumeist wird man an sogenannte Durchgangsärzte verwiesen, das sind spezialisierte Ärzte meist Unfallchirurgen die dann dem Patienten zielsicher helfen können und den Sozialversicherungsträgern richtig Bericht erstatten können. Für Unfälle stehen auch einige Unfallkliniken in der Trägerschaft der Berufsgenossenschaften. Diese sind hochspezialisierte Unfallkliniken und auf Traumata nach Unfällen spezialisiert. Führend sind diese im Bereich Brandverletzungen und Verletzungen der Wirbelsäule, da diese relativ häufig durch Arbeitsunfälle verursacht sein können. Denn nur durch dieses enge Netz kann gewährleistet werden, dass dem Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalles beste Hilfe zu kommt. Doch nicht nur Arbeitnehmer sind auf diese Weise geschützt schon jeder Schüler und Studierende ist während seiner Schulzeit bzw. Studienzeit gesetzlich über die Unfallversicherung gegen Folgen von Unfällen geschützt. Bricht man sich im Schulsport den Fuß, so wird dieser Schulunfall wie ein Arbeitsunfall gehandhabt. Das gleiche gilt für Wegeunfälle, also Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Hochschule oder zur Universität oder nach der Tätigkeit auf dem Heimweg. Auch hier ist die Meldung an die Unfallvertrauensperson angezeigt. Im Übrigen gilt das Verfahren auch für die Beamten und für die Angestellten des öffentlichen Dienstes. Eine Besonderheit gibt es nur dann, wenn der Verletzte unter der Heilfürsorge stand. Diese besteht im Justizvollzug, bei der Bereitschaftspolizei und bei der Bundeswehr. Hier ist sofort der Gang zum Dienstarzt beziehungsweise zum Truppenarzt notwendig. Die Meldung erfolgt wieder über die Unfallvertrauensperson. Bei der Bundeswehr werden Dienstunfälle besonders ausgewertet um an die Prävention zu denken. Wird ein Arbeitnehmer, ein Schüler, ein Student oder ähnliches nicht von allein wieder gesund, so bedarf es der medizinischen Rehabilitation, mit der die Menschen in der Anschlussheilbehandlung wieder fit werden können für den Arbeitsalltag. Klappt eine Ausübung des ursprünglichen Berufsbildes aufgrund des Unfalles nicht mehr, so muss an eine Umschulung gedacht werden. An diesem Punkt setzt die soziale Rehabilitation ein. Die Sozialarbeiter kümmern sich darum, dass eventuell eine Umschulung begonnen werden kann. Die Maßnahmen der Umschulungen sind vielfältig und können individuell geplant werden. Dazu wird mit verschiedenen Bildungsträgern zusammengearbeitet. So kann aus einem Dachdecker der schwer gestürzt ist und den Belastungen seines Berufes nicht mehr gewachsen ist, beispielsweise ein kompetenter Verkäufer in einem Baustoffhandel oder in einem Baumarkt gemacht werden. Auch Führerscheine für Busse oder Lastkraftwagen sind oft erlangbar. Nach einem Unfall zahlen die Berufsgenossenschaften analog zum Krankengeld das Verletztengeld, was dem Unfallopfer die Unterhaltskosten decken soll. Scheitern alle Möglichkeiten der Rehabilitation wird auch eine Rente bezahlt, dafür sind jedoch Gutachten erforderlich. Auch gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“, also es muss alles Mögliche ausgeschöpft worden sein bevor man Rente erhalten kann. Stirbt der Arbeiter bei dem Arbeitsunfall, so erhält der Hinterbliebene Sterbegeld und auch Rente. Insgesamt betrachtet sind die Berufsgenossenschaften aus dem Sozialsystem nicht mehr wegzudenken. Hat man also einen Unfall erlittet wendet man sich am besten gleich telefonisch an die zuständige Stelle. Diese wird meist Unfallvertrauensperson genannt. Man sollte sich also schon mal präventiv aufschreiben und auch den nächsten Angehörigen mitteilen, mit wem im Fall des Falles die Kommunikation aufzunehmen ist. Bei kleineren Wunden, die mit einem Pflaster versorgt werden können muss man an das Verbandbuch denken. Es lohnt sich auch Kollegen darauf hinzuweisen wenn sie mit einem Pflaster aus dem Sanitätsraum zurückkommen, so dass alles genau dokumentiert und nachvollziehbar gemacht wird.

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