Merkmale und Regelungen der Gleitzeit


Flexible Arbeitszeitmodelle sind für den Arbeitgeber auch dann von Interesse, wenn es um die Anpassung von betrieblichen Arbeitsanfall und der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeitszeit geht. Gängige Praxis ist mittlerweile, dass im Arbeitsvertrag von vornherein eine unregelmäßige Arbeitszeit entsprechend dem zu erwartenden Arbeitsanfall vereinbart wird. Handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung, so wird die Flexibilisierung für den Arbeitgeber allerdings dadurch uninteressanter, dass er, falls tarifrechtliche Regelungen bestehen, oftmals Überstundenzuschläge zahlen muss. Aus diesem Grund kommen neue Arbeitszeitformen hauptsächlich in Form von Teilzeitbeschäftigungen zum Einsatz.

Weit verbreitet ist auch eine variable Wochenarbeitszeit. Zu beachten ist hier, dass über einen Zeitraum von 6 Monaten die durchschnittliche - gesetzliche oder tarifliche - Wochenarbeitszeit eingehalten werden muss. Variable Wochenarbeitszeiten werden regelmäßig durch eine Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat erreicht. Daneben ist es in bestimmten Fällen möglich, dass sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält, die einzelnen Einsatzzeiten selbst zu bestimmen. Diese Form der Flexibilisierung nennt sich "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit". Insoweit müssen aber die gesetzlichen Regeln beachtet werden.

Auch Gleitzeit macht Arbeitszeiten flexibel. Dazu wird zwischen Firmenleitung und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung eine Gleitzeitregelung geschaffen. Bei Unternehmen ohne Betriebsrat kann sie durch den Arbeitgeber vorgegeben werden. Der Arbeitnehmer erhält Arbeitszeitsouveränität und kann seine Arbeitszeit innerhalb des festgelegten Rahmens flexibel gestalten. Die Gleitzeit macht letztendlich eine Überstundenvergütung überflüssig. Durch die Gleitzeit werden betriebliche Bedürfnisse mit den Freizeitwünschen der Mitarbeiter in Einklang gebracht.

Im Rahmen der einfachen Gleitzeit wird ein Rahmen für die tägliche Arbeitszeit festgelegt, also frühestmöglicher Beginn und spätestmögliches Ende. Außerdem legt der Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit (Kernzeit) fest, in der für alle Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht herrscht.

Daneben gibt es noch die variable oder auch flexible Gleitzeit. Hier kann der Arbeitnehmer Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Arbeitsdauer selbst bestimmen. Er muss lediglich darauf achten, seine festgelegte Arbeitszeit pro Woche, Monat oder Jahr einzuhalten. Das monatliche Einkommen wird unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit gezahlt. Auch während einer Freizeitentnahme von mehr als einem Monat liegt weiterhin ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vor.

Nicht an allen Arbeitsplätzen ist Gleitzeit möglich, wie zum Beispiel am Fließband oder bei Schichtarbeit. Jugendliche können die Vorteile der Gleitzeit nur bedingt nutzen. Das liegt an der Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und der vorgeschriebenen Pausenregelung. Mittels Gleitzeitkonto wird die Arbeitszeit nachgewiesen und kontrolliert. Dieses Konto ist Bestandteil der Personalakte. Erfasst wird die Arbeitszeit durch Aufschreiben oder durch den Einsatz von Stechuhren.

Informations- und Bildungsveranstaltungen außerhalb der Kernarbeitszeit sind nicht erlaubt. Dagegen können von dem Arbeitgeber auch bei Gleitzeitregelung sogenannte Servicezeiten festgelegt werden. Innerhalb dieser Servicezeiten ist die Erbringung einer definierten Servicequalität ausschlaggebend.

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