Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Das betrifft nur die reine Arbeitszeit, nicht dagegen die Pausen von einer viertel bis dreiviertel Stunde. Auch die Zeit von und zur Arbeit wird nicht eingerechnet. Diese Festlegung dient dem Schutz der Arbeitnehmer. In diesem Abschnitt geht es neben der Normalarbeitszeit um Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit und Überstunden. Außerdem geht es um die Arbeit in/bei Notfällen, um die regelmäßige Arbeitszeit, um Ruhezeiten, um verkürzte Arbeitszeit und um die Aufzeichnung der Arbeitszeit. Behandelt werden außerdem die Altersteilzeit und die Gleitzeit.
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