Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit und was sind ihre Voraussetzungen?


Bei Arbeitnehmern mit einem Alter von über 55 Jahren, die ihren Ruhestand vorbereiten wollen, gibt es die Altersteilzeit. Hierbei wird die Arbeitszeit bis zum Eintritt in das Rentenalter reduziert. Es gibt zwei Varianten der Ausgestaltung. In Deutschland am gebräuchlichsten ist das so genannte Blockmodell. Hierbei wird die bis zur Rente verbleibende Zeit in zwei Blöcke geteilt, die gleich lang sind. Im ersten Block arbeitet der betroffene unverändert mit der vollen Arbeitszeit weiter. Im zweiten Block ist er dafür vollständig von der Arbeit freigestellt.

Das Zweite Modell, auch kontinuierliche Altersteilzeit genannt, reduziert die ständige Arbeitszeit so, dass nur noch die halbe der bisherigen Arbeitszeit zu erbringen ist. Der Arbeitgeber wird hierbei durch die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Voraussetzung ist aber, dass der betroffene Arbeitnehmer 55 Jahre alt ist und die Altersteilzeit spätestens zum 31. Dezember 2009 angetreten wird.

Das Entgelt wird vom Arbeitgeber entsprechend der Arbeitszeit reduziert. Dieser Betrag muss dann aber um 20 % des nun zu zahlenden Betrages aufgestockt werden. Wenn das Entgelt normalerweise 2.000 Euro betrug, so müssen nun nur noch 1.200 Euro bezahlt werden (1.000 Euro plus 20% hiervon). Der Aufstockungsbetrag, im gerade genannten Beispiel also 200 Euro, ist steuerfrei.

Die Aufstockung kann jedoch auch durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber höher ausfallen. Ebenfalls ist eine Erhöhung durch tarifvertragliche Regelungen möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit die 20 % Aufstockung an den Arbeitgeber zahlt. Damit wird die Altersteilzeit gesetzlich gefördert. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine vorher als Arbeitslos gemeldete Person auf die entsprechende Stelle nachrückt.

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