PA Gegen was schützt mich eine Rechtsschutzversicherung?


Die Rechtsschutzversicherung ist eine private, zusätzliche und vor allem freiwillige Individualversicherung, mit welcher man sich gegen drohende Kosten aus Rechtsstreitigkeiten versichern kann.

Diese Versicherung kann man bei einem Versicherungsanbieter seiner Wahl abschließen, wobei hier immer das Versicherungsspektrum genau zu untersuchen ist, damit man das was man möchte auch tatsächlich versichert hat. Es lohnt sich also zu vergleichen und nicht, ohne genauer Hinzuschauen die günstigste Rechtsschutzversicherung sofort abzuschließen, denn je günstiger die monatliche Rate der Versicherung ist, desto weniger Versicherungsschutz hat man in der Regel. Grundsätzlich versichert ist das Kostenrisiko bei Rechtsstreitigkeiten und je nach Versicherung sind noch weitere Zusatzleistungen möglich, wie beispielsweise die zweimalige Rechtsberatung beim Anwalt der Wahl pro Jahr und sonstige Dienste. Eine solche Versicherung wird sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen, also für Unternehmen, angeboten.

Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für jedes Rechtsgebiet, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut. Das bedeutet, dass für ein Unternehmen ganz andere Rechtsgebiete abgedeckt sein müssen als für Privatleute. Während Privatleute vornehmlich allgemeines Zivilrecht und Hilfe in Familienrechtssachen benötigen ist bei Unternehmen das Gesellschafts- und das Steuerrecht von größerer Bedeutung. Im Regelfall decken die Versicherungen die Kosten bis 250 000 Euro ab. Diese beinhalten dann:

• Die Anwaltskosten
• Die Gebühren für Sachmittel, wie beispielsweise für Kopien, Porto
• Die Kosten von Sachverständigengutachten
• Die Zeugengelder
• Die Gerichtskosten
• Die Kosten des Gegners, welche unter Umständen auch noch übernommen werden müssen

Um den Versicherungsnehmer vor einer Untersuchungshaft zu bewahren, sind in vielen Versicherungen auch zusätzlich mögliche Kautionszahlungen mitversichert. Sitzt man in Untersuchungshaft, so kann es ja durchaus auch sein, dass man gar keine Straftat begangen hat und also unschuldig ist, folglich ist es sehr sinnvoll, dass es eine Versicherung gibt die einen aus der Haft wieder herausholt, insofern diese Leistung von der Versicherung gedeckt wird. Ansonsten muss man für die Kautionssumme entweder selbst aufkommen oder in der Untersuchungshaft verbleiben. Allerdings von der Person bei einer Entlassung gegen Kaution keine Gefährlichkeit ausgehen und es darf keine Fluchtgefahr bestehen, ansonsten kommt eine Entlassung gegen Sicherheitsleistung nicht in Frage. Die Geldstrafen oder die Bußgelder hingegen kann man nicht vorab versichern, diese muss man schon selbst zahlen, wenn man denn dazu verurteilt wurde, außerdem sind diese ohnehin meist nicht von solch einem hohen Betrag wie eine Kaution.

Darüber hinaus haben die meisten Versicherungen Selbstbeteiligungen, was bedeutet, dass man einen bestimmten Betrag auf alle Fälle selbst, aus der eigenen Tasche, zahlen muss. Umso höher hier die Selbstbeteiligungssumme ist, umso günstiger wird der Versicherungsbeitrag in der Regel und man kann mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung folglich die monatlichen Beiträge senken. Eine weitere Möglichkeit um bares Geld zu sparen ist es eine Laufzeit der Versicherung festzusetzen, die mindestens ein Jahr andauert. Mit diesem Vertrag bindet man sich zwar an seine Versicherung und kann nicht ohne Weiteres seinen Versicherungsvertrag kündigen, jedoch sinken die Beitragssummen wenn man dies tut. Auch an einem Vertrag der die Laufzeit auf drei oder fünf Jahre ansetzt ist nichts auszusetze, allerdings sollte die monatliche Rate dann passend sein. Manche Versicherungen gewähren auch zudem einen Schadensfreiheitsrabatt, das wiederum heißt, das man in Jahren, in denen man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musste, aber dennoch die Versicherungsprämien immer pünktlich gezahlt hat, etwas Geld zurückbekommt. Meist umfasst der Betrag ein bis zwei Monatsprämien.

Die Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer, dass ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegt. Dieser wird definiert als: „Der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen die Rechtspflichten“. Deswegen ist beispielsweise die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der allgemeinen Versicherung umfasst, denn es liegt ja noch kein Verstoß gegen die Rechtspflichten vor. Allerdings kann diese dennoch, wie bereits oben erwähnt, als Zusatzleistung mitversichert sein, wenn dies im Versicherungsvertrag inbegriffen ist. Wenn man dann in einem Zivilprozess zu einer Schadensersatzleistung verurteilt wurde, so ist die Zahlung des Schadensersatzes zumeist nicht von der Rechtsschutzversicherung umfasst. Diese kann aber durchaus von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. In solchen Fällen muss man sich an seine Haftpflichtversicherung wenden und dort nachfragen, ob bei dieser eventuell ein Versicherungsfall vorliegt. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann oft den zu leistenden Schadensersatz.

Insgesamt aber ist eine Rechtschutzversicherung heute zunehmend zu empfehlen, auch wenn diese recht junge Zusatzversicherung bei vielen Bürgern verschrien ist, nur von den Firmen und den Geschäftsleuten benötigt zu werden. Dies ist aber nicht richtig, da so ziemlich jeder Straßenverkehrsteilnehmer jederzeit mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sein kann, bei denen es dann auch um größere Beträge bis hin zu Rentenzahlungen gehen kann, denn oftmals entstehen im Straßenverkehr enorme Sachschäden und nicht selten kommen dabei auch Menschen zu Schaden, so dass hier eventuelle Rentenzahlungen oder Schadenersatzleistungen des Verursachers nötig werden.

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