PA Was ist eine Remonstration?


Dieses Wort kommt für viele Studenten, vor allem der Rechtswissenschaften nach ihren ersten Prüfungsleistungen auf sie zu. Dabei ist selbst bei den Studierenden die Latein in der Schule hatten die Verwirrung groß. Remonstration bedeutet zunächst „wieder vorzeigen“. Damit ist gemeint, dass man eine korrigierte Klausur oder eine Hausarbeit wieder an den Lehrstuhl zurücksendet, um eine erneute Korrektur zu erzwingen. Dies ist wenn man so will das Rechtsmittel gegen Prüfungsleistungen. Dieses gibt es deshalb, weil sich ein Professor nicht selbst aller gestellten Prüfungen annehmen kann. Regelmäßig stehen ihm zur Korrektur sogenannte Korrekturassistenten zur Verfügung, das sind Absolventen des Faches oder Studenten in höheren Semestern, die bereits die Kenntnisse haben diese Prüfungsleistungen zu bewerten. Ist man mit deren Korrektur nicht einverstanden muss man sich also an die Remonstration machen. Diese hat je nach Fach unterschiedliche Voraussetzungen. Manche Fachbereiche verlangen, dass man bei der Klausur- oder Hausarbeitsbesprechung anwesend war, was über eine Anwesenheitsliste oder über einen Stempel auf der Klausur nachgewiesen werden kann. Anderen verlangen zusätzlich oder alternativ den Gang in die Korrektorensprechstunde, bei der man die Fragen noch einmal stellen kann.

Hilft dies jedoch alles nichts ist die Klausur oder die Hausarbeit einzureichen. Dabei ist zwingend ein Anschreiben zu verfassen. In diesem sollte man sich formal korrekt verhalten, schließlich ist dies ein Antrag. Eine saubere und ordentliche Form, sowie die richtige Anrede des Professors ist dabei selbstverständlich. Inhaltlich sollte nicht lediglich eine Neukorrektur verlangt werden, sondern es sollen Punkte vorgebracht werden denen der Professor nachgehen kann. Dabei ist es hilfreich genaue Seitenangaben zu machen, wo etwas steht. Seine Punkte sollte man ordentlich begründen. Dabei kann man die Argumentation auch auf Literaturhinweise stützen. Besonders gut ist es, wenn man sich auf ein Buch des Professors oder auf das Vorlesungsskript stützen kann. Umso mehr Punkte man vorträgt, umso besser sind die Chancen, allerdings nur dann wenn diese Stichhaltig sind und nicht zum „Gelaber“ werden. Man muss also auch oder gerade bei einer Remonstration wissenschaftliche Maßstäbe einhalten und beachten.

Das Anschreiben sollte übrigens sachlich gehalten bleiben. Beschimpfungen des Korrektors eignen sich genauso wenig, wie die Darlegung persönlicher Gründe. War man hingegen nicht Klausurtauglich oder ist während der Prüfung erkrankt, so ist das ein Fall für das Prüfungsamt und nicht für den Lehrstuhl. In solchen Fällen muss man auch ohne zu vertretene Verzögerung beim Prüfungsamt vorstellig werden und nicht erst die Korrektur abwarten.

Reicht man die Remonstration Fristgerecht ein, so wird diese überarbeitet und nachkorrigiert. Nach einer gewissen Zeit bekommt man in der Regel eine Email, dass man das Ergebnis im Sekretariat abholen kann. War die Remonstration begründet, so bekommt man eine bessere Note, wenn nicht kann man höchstens noch einmal in die Sprechstunde des Professors gehen. Eine Klage oder ähnliches gegen die Prüfungsleistung ist nur dann möglich, wenn Verfahren nicht eingehalten wurden, man diskriminiert wurde oder man sonst erheblich in seinen Rechten verletzt ist. Dabei kommt es entscheidend auf die Erheblichkeit an. Insbesondere dann, wenn man seine Berufswahlfreiheit eingeschränkt sieht.

Als Muster einer Remonstration eignet sich dieser Aufbau:

Absender

Adresse Lehrstuhl/Institut

Betreff: Remonstration Hausarbeit/Klausur XY

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Prof. Dr. Muster,

ich erlaube mir die korrigierte Fassung meiner Hausarbeit/Klausur an sie im Rahmen einer Remonstration zurückzureichen. Die Hausarbeit/Klausur wurde mit XY Punkten bewertet, was ich als sachlich nicht korrekt erachte.

Begründung:

Teil I:

1. ..

2. …

Teil II…

Deshalb möchte ich sie freundlichst bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals wohlwollend zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann

Eine Remonstration kann dabei schon einen erheblichen Umfang haben, insbesondere wenn man sich gegen eine lange Haus- oder Seminararbeit richten will.

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