PA Was kann ich mit einer Nebenklage erreichen?


Bei bestimmten Straftaten wird dem Opfer ein besonderes schutzwürdiges Interesse durch eine umfassende Beteiligungsbefugnis am gesamten Verfahren eingeräumt. Dazu eignet sich die Nebenklage vor Gericht. Als Nebenkläger erhält der Verletzte die Gelegenheit, unabhängig von der Staatsanwaltschaft seine persönlichen Interessen im Strafprozess zu verfolgen. Die Liste der Straftaten, bei denen der Verletzte Nebenklage erheben kann umfasst einige Sexualstraftaten, wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Kindern, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, aber auch Straftaten wie Beleidigung, Körperverletzung, bestimmte Straftaten gegen die persönliche Freiheit, wie Menschenraub, Freiheitsberaubung und Geiselnahme, versuchter Mord und versuchter Totschlag. Als Nebenkläger können sich aber auch die nahen Verwandten eines durch eine Straftat Getöteten anschließen.

Will man sich als Verletzter als Nebenkläger dem Verfahren anschließen, so muss man eine entsprechende Erklärung schriftlich bei Gericht einreichen. Dieser Antrag wird dann vom Gericht bearbeitet, welches dann entscheidet, ob es die Nebenklage zulässt. Lässt es die Nebenklage zu, kann der Nebenkläger am Prozess teilnehmen, er muss dies allerdings nicht. Es kann auch sein, dass der Nebenkläger sich erst sehr spät dem Prozess anschließt. Rücksicht kann darauf das Gericht nicht unbedingt nehmen, so findet die bereits anberaumte Hauptverhandlung sowie andere Termine an den bereits bestimmten Tagen statt, auch wenn der Nebenkläger wegen Kürze der Zeit nicht mehr geladen oder benachrichtigt werden konnte.

Nimmt man daran teil so bekommt man seinen Platz im Gerichtssaal neben der Bank der Staatsanwaltschaft. Der zugelassene Nebenkläger kann sich eines Rechtsanwalts bedienen, kann er sich einen solchen nicht leisten, so steht ihm oftmals Prozesskostenhilfe zu. Dies ist ein Geldbetrag aus staatlichen Transferleistungen, die helfen sollen, damit man seiner Gerechtigkeit mittels eines Rechtsanwalts zum Durchbruch verhelfen kann. Der Rechtsanwalt ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen, wenn seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde.

Wird der Angeklagte wegen einer Straftat verurteilt, welche den Nebenkläger betrifft, so muss der Verurteilte die notwendigen Auslagen, insbesondere also die Anwaltskosten des Nebenklägers bezahlen. Bei einem Freispruch trägt allerdings der Nebenkläger seine Kosten selbst. Hier hilft wie gesagt die Prozesskostenhilfe oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.

Im Gerichtsprozess selbst kann der Nebenkläger Fragen und Anträge stellen und auch Rechtsmittel, wie Berufung, Revision oder Beschwerde gegen Beschlüsse des Gerichts einlegen. Auch Befangenheitsanträge gegen Gericht und Sachverständige können, wenn nötig, gestellt werden. Die Nebenklage eröffnet damit den Vorteil, dass Nebenkläger ihre Interessen als Opfer in der Gerichtsverhandlung deutlich unterstreichen und damit Einfluss auf die Verurteilung des Täters nehmen können. Allerdings sollte man die Möglichkeiten der Nebenklage auch realistisch einschätzen. Man sollte sich also keinen Illusionen hingeben, dass auch eine sehr drastische Darstellung der Tathandlungen nicht automatisch dazu führt, dass der Täter zu einer langen Haftstrafe gar mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird. Zur Wahrheitsfindung, zur Verarbeitung der Tat und der Opferrolle ist die Nebenklage allerdings eine sinnvolle Einrichtung im deutschen Strafprozessrecht. Spezialisierte Opferanwälte helfen dabei Straftatsopfern bei diesem Verfahren, insbesondere dann, wenn auch ein Umgang mit Medien und der Presse zu erwarten ist.

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