Streik

Ein Streik ist die kollektive Niederlegung der Arbeit durch eine Vielzahl der Arbeitnehmer. Es kann sich dabei um Arbeitnehmer eines einzelnen Arbeitgebers handeln, oder um Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben, die gemeinsam in einer Gewerkschaft organisiert sind. In der Zeit, in der ein Arbeitnehmer streikt, kommt er seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nach. Er hat also keinen Anspruch auf Gehalt. Relevant ist in diesem Zusammenhang, ob es sich um einen pflichtwidrigen Verstoß des Arbeitnehmers handelt. In diesem Fall stellt der Streik nämlich einen Kündigungsgrund dar. Von großer Bedeutung ist auch die Frage nach den Gegenrechten des Arbeitgebers, mit denen er sich gegen den Streik seiner Arbeitnehmer wehren kann.

 

 

 

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