Nimmt man an einem Gewinnspiel teil, dann sollte man sich vorher bewusst sein, welche rechtlichen Auswirkungen die Teilnahme hat und ob man Ansprüche daraus geltend machen kann. Ein Gewinnspiel ist meist so organisiert, dass ein Unternehmer Verbrauchern einen Gewinn in Aussicht stellt, der durch eine Ziehung ermittelt wird. Dabei entscheidet dann das Glück, wer von den Teilnehmern das Gewinnspiel gewinnt.
Gewinnversprechen
Grundsätzlich gilt, dass ein Gewinnversprechen bindend ist. Schreibt ein Unternehmer also an einen Verbraucher, dass er gewonnen habe, dann hat der Verbraucher auch ein Recht auf Auszahlung oder Zusendung des Gewinns. Dabei muss die Mitteilung über den Gewinn so präzise sein, dass der Verbraucher bei objektiver Betrachtung davon ausgehen konnte, dass er gewonnen hat. Sind also zum Beispiel Name des Verbrauchers oder persönliche Daten des Verbrauchers enthalten, scheint die Zusage ernstlich einen Gewinn zu versprechen. Weiterhin muss auch der Gewinn, sei es ein Geld- oder Sachpreis, genau betitelt und bestimmt sein. Das Gewinnversprechen muss außerdem in Textform ergehen, da Voraussetzung ist, dass das Gewinnversprechen zugesandt wird.
Verbraucher und Unternehmer
Das Gewinnversprechen ist nur bindend, wenn es von einem Unternehmer an einen Verbraucher gerichtet ist. Der Unternehmer handelt gewerblich und der Verbraucher privat. Dabei kann der Unternehmer sowohl eine natürliche Person sein, als auch eine juristische, also eine GmbH, eine oHG, KG oder eine andere Gesellschaftsform haben.
Beispiel
Der Unternehmer U vertreibt Textilen über das Internet und wirbt damit in Katalogen. Der Verbraucher V hat an einem Gewinnspiel teilgenommen. Er muss einfach eine Postkarte einsenden und wenn er gezogen wird, dann versprach der U 10.000 Euro als Gewinn. Dies war alles im Verkaufskatalog des U so beschrieben. Der Einsendeschluss wurde auch festgelegt. Kurze Zeit nach Einsendeschluss bekam der V ein Schreiben des U, indem stand, dass er, V, der glückliche Gewinner des Gewinnspiels ist und den Preis von 10.000 Euro überwiesen bekommt.
Probleme gibt es dann, wenn der Unternehmer U den Gewinn nicht auszahlt und sich davor drücken will. Dann hat der V aber gesetzlich einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns, da eine Gewinnzusage bindend ist. V kann also, notfalls gerichtlich, geltend machen, die Gewinnzusage umgesetzt und den Gewinn demzufolge ausbezahlt zu bekommen.
Große Probleme kann es auch geben, wenn der Sender der Gewinnzusage nicht zu ermitteln ist. Nicht selten sind Gewinnspiele mit Kosten für den Verbraucher verbunden. Deshalb gibt es schwarze Schafe unter den Gewinnzusagern, die im Namen von sogenannten Briefkästenfirmen Gewinne versprechen: Das sind Firmen, die nur auf dem Briefkasten stehen und sonst keinen weiteren Aufgabenbereich haben. Nach neuster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können jetzt auch diese Unternehmen in Anspruch genommen werden. Dadurch werden die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Dies ist gut für den Verbraucher, weil er sich so auf Gewinnzusagen verlassen kann. Allerdings steht man bei solchen Fällen häufig vor praktischen Problemen, weil die Unternehmen, die nur auf Briefkästen bestehen, den falschen Namen, eine anderen Geschäftsbezeichnung oder einen falschen Firmensitz angeben. So ist es unter Umständen tatsächlich schwer, diese Unternehmen zu ermitteln und sein Recht aus der Gewinnzusage geltend zu machen.