Unterschied zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Verjährung von Ansprüchen


Wenn man einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber einer anderen Person hat, dann kann man diesen nicht ewig geltend machen. Um Rechtssicherheit zu gewähren gibt es die Verjährung. Diese besagt, wie lang ein Anspruch besteht. Das Gesetz unterscheidet zwischen der regelmäßigen Verjährung und der unregelmäßigen Verjährung. Die regelmäßige Verjährung gilt für die Ansprüche, für die im Gesetz nichts anderes geregelt ist. Bei den anderen Ansprüchen gilt das im Gesetz Geschriebene.

Die regelmäßige Verjährung

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Anspruch entstanden ist. Bei Ansprüchen aus einem Vertrag wäre dies zum Beispiel beim Vertragsschluss. Bei Ansprüchen wegen einer unerlaubten Handlung, also einem Delikt, beginnt die Frist bei Begehung des Delikts. Dies gilt aber nur, wenn der Gläubiger auch Kenntnis von den Umständen hat, die seinen Anspruch begründen. Hat er dies nicht, dann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist erst bei Kenntnis von den Umständen oder in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen können.

Beispiel: A fährt den B fahrlässig im Januar 2003 mit seinem Auto an. Dabei geschieht dem B nichts, allerdings stürzt er und seine Hose zerreißt. B hätte deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz aus einer deliktischen Handlung gegenüber A. Da A und B aber befreundet sind, nimmt der B den A nicht in Anspruch. Vier Jahre später zerstreiten sich A und B. B möchte jetzt den Schaden an der Hose von A ersetzt haben. Dieser Anspruch ist aber innerhalb von drei Jahren verjährt. B kann den Anspruch nicht vor Gericht durchsetzen.

Ein Beispiel dafür, wann das Gesetz eine andere Verjährung als die regelmäßige Verjährung vorschreibt, ist das Kaufrecht. Wenn an einer Sache, die man gekauft hat, Mängel bestehen, dann kann man diese in der Regel nur innerhalb von zwei Jahren im Wege der Nacherfüllung oder des Schadensersatzes geltend machen. Für gebrauchte Sachen sogar nur ein Jahr. Für Bauwerke hingegen fünf Jahre. Dort ist auch der Verjährungsbeginn separat geregelt. Diese beginnt nämlich bei Übergabe der Kaufsache. Es zeigt sich also hier, dass je nach Vertragstyp verschiedene Verjährungen vorgesehen sind und immer im Einzelfall überprüft werden muss, welche Verjährung gilt.

Höhere Verjährungsfristen

Bei einer Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit ist die Verjährungsfrist ausgedehnt. Diese Ansprüche auf Schadensersatz verjähren erst in 30 Jahren. Die Frist beginnt ab der schädigenden Handlung und nicht ab Kenntnis. So soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Die lange Verjährungsfrist soll die Wichtigkeit der Rechtsgüter Körper, Leben und Gesundheit hervorheben.

Beispiel: Wie das obige Beispiel. B hat allerdings durch den Unfall auch noch einen Beinbruch erlitten. Nach vier Jahren möchte B auch diesen Schaden ersetzt haben. Dies ist möglich, da Verletzungen am Körper oder der Gesundheit erst in 30 Jahren verjähren. Diesen Anspruch könnte B also noch durchsetzen.

Erbrechtliche Ansprüche, besonders die durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament), verjähren ebenfalls erst in 30 Jahren. Die Verjährungsfrist fängt dort auch schon bei den anspruchsbegründenden Umständen an, also bei einem Testament zum Beispiel schon bei Eintritt des Todesfalls. Gleiches gilt für einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis. Zusätzlich hat der Gesetzgeber noch weitere Ansprüche unter die 30 Jährige Verjährung gesetzt. Insbesondere sind hier Herausgabeansprüche, rechtskräftig entschiedene Ansprüche und Ansprüche zur Erstattung der Kosten einer Zwangsvollstreckung zu nennen.

Eine zehnjährige Verjährungsfrist gibt es bei Rechten an Grundstücken. Alle Ansprüche, die sich um Grundstücke drehen, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Übertragung des Grundstücks oder auf Löschung eines Rechts im Grundbuch, verjähren erst in zehn Jahren.

Rechtsfolgen

Wenn ein Anspruch verjährt ist, dann kann der Schuldner die Leistung verweigern. Er muss dann nicht mehr leisten. Wenn ein Anspruch verjährt ist, dann sind auch Nebenansprüche verjährt. Besteht zum Beispiel ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus einem Kaufvertrag und ist dieser Anspruch verjährt, dann sind auch etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Vertrag verjährt und können nicht mehr geltend gemacht werden. Wichtig ist allerdings, dass sich der Schuldner auf die Verjährung beruft.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Verjährung gehemmt worden ist. Denn es ist möglich, dass durch gewisse Umstände die Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnt oder ausgesetzt wird. Diese verjährungshemmenden Umstände sind im Gesetz geregelt. Liegen diese vor, kann eine Verjährung eventuell ausgeschlossen sein.

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