Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einem Praktikum?


Unter einem Praktikum versteht man eine befristete Beschäftigung in einem Unternehmen, welche in der Regel unentgeltlich erfolgt. Während eines Praktikums, das unterschiedlich lange andauern kann (von zwei Wochen bis zu einem halben Jahr ist hier alles möglich), hat man die Möglichkeit sich den Betrieb und die Tätigkeiten, die dort vorgenommenen werden, genauer anzuschauen und einen Einblick in einen solchen Arbeitstag zu erhalten. Dies kann einem beispielsweise bei der Berufswahl von Vorteil sein, denn man weiß, wenn man unterschiedliche Praktika in verschiedenen Unternehmen abgeleistet hat, welche Tätigkeiten man mag und gerne verrichtet und welche man lieber nicht sein ganzes Leben lang ausführen möchte. Ein Praktikum gehört zu vielen Lebensabschnitten dazu. Vom Schülerpraktikum, über das Anerkennungsjahr oder die Hospitation bis hin zum Wiedereingliederungspraktikum ist das Spektrum groß. Über ihre Rechte sind sich Praktikanten jedoch oft nicht im Klaren.
Man unterscheidet zum einen das bezahlte vom unbezahlten Praktikum. Das unbezahlte Praktikum ist beispielsweise das Schülerpraktikum, das in fast jeder Schulform üblich ist. Bei diesem erhalten die Teilnehmer keine Bezahlung, müssen aber auch nicht voll arbeiten, vielmehr sollen sie einen Einblick in die Tätigkeit des jeweiligen Berufsbildes erhalten, damit sie eine bessere Position für die Berufswahl haben. Gerade das Sozialpraktikum in den Sozialwissenschaftlichen Zweigen von Gymnasien vermittelt Kenntnisse, die sich im Schulumfeld nicht darstellen lassen würden. So haben die Schüler hier die Pflicht sich ein Praktikum im sozialen Bereich, also beispielsweise in Kindergärten, in Kindertagesstätten, in Krankenhäusern, in Kinderheimen, in Behinderteneinrichtungen oder gar in Werkstätten für behinderte Menschen zu suchen. Dort müssen sie, in den Schulferien, ein zweiwöchiges Praktikum ableisten, um sich den Betrieb und die Beschäftigungsmöglichkeiten genauer anzusehen. Dazu kommen noch einzelne Tage die die Schüler beispielsweise mit Behinderten bei Spielenachmittagen oder bei Kaffee und Kuchen verbringen und eine Woche in welcher die Schüler zusammen mit den Behinderten verreisen.
Andere Praktika werden im Zuge des Studiums absolviert. Angehende Juristen müssen insgesamt drei Monate ableisten. Mediziner haben zum einen ihr Krankenpflegepraktikum, bei dem sie unbezahlt, wie Krankenpflegeschüler im Krankenhaus arbeiten müssen und im späteren Verlauf ihre Famulaturen, bei denen sie in erste ärztliche Abläufe hinein schnuppern dürfen. Das abschließende praktische Jahr ist in der Regel auch unbezahlt, wobei hier bestimmte Sachleistungen wie die Unterkunft und die Verpflegung je nach Bundesland zu stellen sind. Dieses praktische Jahr ist Voraussetzung für die Meldung zum Abschlussexamen. Bei den Lehramtskandidaten müssen mehrere Orientierungs- und Schulpraktika besucht werden. In einigen Bundesländern ist darüber hinaus auch ein mehrwöchiges Betriebspraktikum vorgeschrieben. Freiwillige Zusatzpraktika werden oftmals bezahlt. Hier ist dann auch Arbeitsleistung gefordert. Man muss jedoch aufpassen, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht. Dazu beraten die Krankenkassen sehr gerne.

Viele Berufe setzen ein Anerkennungsjahr oder zumindest eine bestimmte Praxiszeit voraus. Bei Erziehern und Rettungsassistenten muss ein Jahr nach Abschluss der theoretischen Ausbildung gearbeitet werden. Die Bezahlung ist hier sehr stark von den Trägern abhängig. Die Arbeit erfolgt jedenfalls in Vollzeit. Bei der Bundeswehr müssen angehende Feldwebel innerhalb ihrer Ausbildung mehrere Truppenpraktika absolvieren. Dies wird voll bezahlt.

Beamte in Ausbildung wie angehende Feuerwehrkräfte oder auch Justizvollzugsbeamte bekommen regelmäßig Anwärterbezüge, was einen Bruchteil der späteren Vollbezüge darstellt. Hier werden aber auch Praktika in verschiedenen Dienststellen absolviert.

Kein Praktikum sind allerdings freiwillige soziale Jahre oder die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Diese Teilnehmer erhalten einen Vertrag und eine entsprechende Bezahlung.

Längere Praktika, die Studien- oder Berufsabsolventen oder Bewerber häufig ableisten sind oft unbezahlt. Dies kann bis zu einem gewissen Grad notwendig sein, doch wenn dort richtig gearbeitet wird und auch die volle Leistung verlangt wird, dann wäre es sittenwidrig, wenn diese auch nicht bezahlt wird. Gerichte haben schon in einigen Fällen Arbeitgeber verurteilt, den Praktikanten angemessene Bezüge zu bezahlen.

Praktika von Arbeitslosen zur Berufsorientierung werden von den Arbeitsagenturen vermittelt. Diese sind regelmäßig unbezahlt, da der Ableistende gleichzeitig Leistungen der Arbeitsverwaltung erhält. Bei Wiedereingliederungen in den Arbeitsmarkt zahlen regelmäßig Rehabilitationsträger die Kosten für Praktika.

Bei Praktikum muss man ganz genau achten wie man versichert ist, einerseits die Krankenversicherung, aber auch die Regelungen der Berufshaftpflichtversicherungen und der gesetzliche Unfallversicherung müssen beachtet werden. Um letztere kümmert sich in der Regel der Arbeitgeber. Hier bekommt man im Falle von Arbeitsunfällen Leistungen der gesetzlichen Unfallkassen. Die Unterlagen des Praktikums, sollte man sich auch für Rentenansprüche aufbewahren.
Am Abschluss seiner Tätigkeit hat man ein Anrecht auf ein Zeugnis, das detailliert beschreibt, welche Tätigkeiten man ausgeübt hat. Ein solches kann man dann Bewerbungen beilegen, so dass das jeweilige Unternehmen bei welchem man sich bewirbt sehen kann, dass man schon viele Einblicke in andere Tätigkeiten unternommen hat. Das zeigt dem potentiellen Arbeitgeber auch, dass man sich genau überlegt hat welchem Beruf man nachgehen möchte und dass man sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht und auch gut überlegt hat.

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