Arbeitsbedingungen

In Deutschland sind gewisse Arbeitsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Einerseits soll er körperlich geschützt werden. Er soll also beispielsweise nicht in gefährlichen Verhältnissen arbeiten müssen, oder soll nicht in einem gesundheitsschädlichen Rahmen eingesetzt werden. Anderseits soll aber auch die Privatsphäre des Arbeitnehmers geschützt werden. Der Arbeitgeber darf keine unangemessenen Informationen über den Arbeitnehmer einfordern und er darf ihn auch nicht unangemessen überwachen. Die Materialien in diesem Abschnitt befassen sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz und der Arbeitnehmerüberwachung am Computer. Dazu gibt es weitere umfangreiche Materialien zu Schadenersatzansprüchen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und dem Umfang der Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Es geht insbesondere um die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, die Schadenersatzpflicht des Dritten gegen den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wegen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers bei der Arbeit, die Schadensersatz für die Schädigung eines Kollegen oder eines Dritten und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmer untereinander.

 

 

 

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