Bedeutung und Merkmale der Soldaten- und Kriegsveteranenfürsorge


Deutsche Männer und seit einigen Jahren auch Frauen waren seit jeher in Kriege und militärische Einsätze verwickelt. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg waren Millionen Männer im als Soldaten im Einsatz. Inzwischen ist der zwar der letzte deutsche Veteran des ersten Weltkrieges gestorben, aber aus dem Zweiten Weltkrieg leben noch Tausende. Dazu kommen die „Neuen Veteranen“, denn seit 1992 sind über 300 000 deutsche Staatsbürger als Soldaten der deutschen Bundeswehr im Einsatz gewesen. In den Weltkriegen wurden viele Tausende verwundet und auch aus den jetzigen Einsätzen kommen leider nicht alle eingesetzten Soldaten wieder gesund und unverletzt nach Hause. Das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip gibt dem Gesetzgeber und den Behörden auf, sich dieser Menschen anzunehmen und sich um ihre soziale Stellung und um ihre Versorgung zu kümmern. Der Gesetzgeber hat dazu einige Gesetze erlassen. Dabei regelt das Bundesversorgungsgesetz die Versorgung der noch lebenden Opfer des Zweiten Weltkrieges, nicht nur der Soldaten die Teilgenommen haben, sondern auch anderer Opfer des Krieges.

Das Bundesversorgungsgesetz wird von den Versorgungsämtern ausgeführt. Für die Anspruchsberechtigten ist dieses also auch der Ansprechpartner. Etwaige Klagen richten sich dann gegen das jeweilige Bundesland, in dem sich das Versorgungsamt befindet. Viele Veteranen und Opfer sind heute zusätzlich auch in Verbänden, Organisationen und Vereinen organisiert und können auf diese Weise ihre Ansprüche durchsetzen und eine Lobby gegenüber Medien und Politik bilden. Für aktive und ehemalige Soldaten, insbesondere Reservisten der deutschen Bundeswehr gibt es das Soldatenversorgungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Versorgung von ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und deren Hinterbliebenen und bestimmt, dass bei einer Wehrdienstbeschädigung Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zu gewähren ist, soweit das Soldatenversorgungsgesetz keine abweichenden Regelungen enthält. Als Wehrdienstbeschädigung sind vor allem gesundheitliche Schädigungen im Zusammenhang mit einer Wehrdienstleistung, Unfälle während der Dienstzeit oder auf Grund wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse anzuerkennen.

Nach einem Unfall im Dienst muss eine Unfallmeldung geschrieben und ein Wehrdienstbeschädigungsformular erstellt werden. Dann können die Ärzte des Zentralen Sanitätsdienstes ihr Gutachten zu dem Vorfall abgeben und eine solche Wehrdienstverletzung feststellen oder ablehnen. Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde gemäß der Wehrbeschwerdeordnung möglich. Das bedeutet, dass der Disziplinarvorgesetzte des Entscheidungsträgers sich die Sache anschaut und die Beschwerde bescheidet. Sollte diese zulässig und begründet sein, kann die Wehrdienstbeschädigung im Zuge der Schadlosstellung zugesprochen werden. Als aktiver Soldat kann bei Vorliegen einer Wehrdienstbeschädigung der Umstand eintreten, dass bestimmte Dienstposten nicht mehr besetzt werden können, da die körperliche Eignung nicht mehr vorhanden ist. Ein Gebirgsjäger oder ein Fallschirmjäger mit Problemen im Knie oder im Sprunggelenk wird leider schnell nicht mehr die geforderte Leistung erbringen können.

Oft ist dann ein Wechsel der Verwendung nötig. Ist man noch kein Berufssoldat kann gesundheitliche Nichteignung auch dazu führen, dass man nicht Berufssoldat wird. Anders jedoch, wenn man durch einen anerkannten Einsatzunfall nicht unerheblich verletzt wurde. Durch das neugeschaffene Einsatzversorgungsgesetz können im Einsatz verwundete Soldaten zum Berufssoldaten ernannt werden oder in einer zivilen Beschäftigung bei der Bundeswehr verbleiben. Beraten tun in diesen Fällen der Sozialdienst der Bundeswehr und die Bundeswehrdienstleistungszentren. Bei rechtlichen Unklarheiten sollte man nicht zögern einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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