Der Begriff und die Gliederung des Sozialrechts


Die Bundesrepublik Deutschland folgt dem Sozialstaatsprinzip, was bedeuten soll, dass Menschen in besonderen Lebenslagen oder gar in Notlagen keinesfalls alleine gelassen werden sollen. Das Sozialrecht ist damit das Rechtsgebiet, welches die Leistungen des Staates reguliert und so allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu diesen Hilfsmitteln ermöglicht, aber gleichzeitig den Missbrauch der Hilfen vorbeugt. Der damals frisch im Amt stehende Bundeskanzler Willy Brandt verfügte im Jahre 1969, dass ein Sozialgesetzbuch in Deutschland geschaffen werden soll. In diesem Gesetzbuch sollen alle wesentlichen Normen des Sozialrechts kodifiziert, also genannt sein. Die Arbeiten an diesem Buch dauerten recht lange, so dass zum Jahresbeginn 1976 der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches in Kraft treten konnte. In diesem allgemeinen Teil wird auch erläutert welche Dinge und Hilfen zum Gebiet des Sozialrechts zählen. Dazu gehören insbesondere:

- Die Ausbildungsförderung
- Die Arbeitsförderung
- Die gesetzliche Krankenversicherung
- Die soziale Pflegeversicherung
- Die Unfallversicherung
- Die gesetzliche Rentenversicherung
- Die soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Kindergeld
- Elterngeld( bis 31.12.2006 Erziehungsgeld)
- Kinder- und Jugendhilfe
- Die Sozialhilfe

Diese einzelnen Bereiche regeln heute die weiteren „besonderen“ Teile des Sozialgesetzbuches. Neben dem Sozialgesetzbuch gibt es jedoch auch andere Gesetze des Sozialrechts, beispielsweise das Bundesversorgungsgesetz, das insbesondere die Kriegsgeschädigten im Blick hat, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das Schülern und Studierende finanziell unter die Arme greift sowie das Wohngeldgesetz, das Mietern und Wohnungseigentümern mit niedrigem Einkommen beim Erhalt ihres Wohnraumes unterstützen soll. Daneben gibt es noch hoch spezielle Bereiche wie das Soldatenversorgungsgesetz, das sich um die Rechte und die soziale Unterstützung von Soldaten kümmert. Dies ist gerade im Zeitalter immer neuer und gefährlicherer Auslandseinsätze eine hochwichtige Materie. Auch das Häftlingshilfegesetz oder das Opferentschädigungsgesetz sind solche speziellen Materien.

Zahlreiche Reformen und Änderungen halten heute die Sozialrechtler des Landes auf Trapp. Um den Mandanten einen Weg durch die Vielzahl der Regeln zu zeigen, wurde inzwischen auch der Fachanwalt für Sozialrecht eingeführt. Zahlreiche Universitäten bieten heute Schwerpunktstudienbereiche im Sozialrecht an. An Fachhochschulen ist der Studienbereich „soziale Arbeit“ oder „Sozialpädagogik“ ein beliebtes und notwendiges Studienfach geworden. Die Absolventen übernehmen Verantwortung in der Beratung und praktischen Ausgestaltung des Sozialrechts und der Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips. Denn die Zahl der Empfänger solcher Leistungen steigt. Immer mehr Menschen sind auf die Hilfe des Staates angewiesen. Jedoch oftmals nicht weil es ihnen heute schlechter geht als früher, sondern weil bestimmte Sicherungssysteme die oft auf Hilfen innerhalb einer Familie oder einer Dorfgemeinschaft angewiesen waren, heute in der modernen und hochmobilen Gesellschaft immer weniger funktionieren. Auch kirchliche Einrichtungen und Hilfen, die auch heute noch wichtig sind, haben trotzdem an Bedeutung verloren. Immer weniger Menschen sind Mitglied in einer der großen Kirchen. Beispielsweise in den neuen Bundesländern ist die weite Mehrheit der Bevölkerung nicht kirchlich gebunden. Auch die Bürger und vor allem Einwanderer mit anderen religiösen Bekenntnissen treten bei der Erforderlichkeit von Hilfen zunächst auf den Staat mit seinen zuständigen Stellen zu, der sich ja zu der entsprechenden Hilfe im Grundgesetz verpflichtet hat.

Die Bundesrepublik Deutschland oder generell Deutschland nimmt seit jeher eine Vorreiter Rolle im Bereich der Systeme der sozialen Gleichheit und Sicherung ein. Die im Jahre 1845 von Bismarck veranlasste Einführung der Krankenkassen war ein solcher Schritt, der auf der gesamten Welt damals einmalig war. 1889 wurde auch die Rentenversicherung eingeführt, was der drohenden Altersarmut der Bevölkerung wirksam entgegenwirkte. Heute steht das Sozialrecht auf den oben genannten Säulen und hilft seinen Bürgerinnen und Bürgern oftmals sprichwörtlich aus der Patsche. Andere Länder, auch hochentwickelte Industrieländer wie die Vereinigten Staaten von Amerika, kennen bestimmte Sicherungssysteme nicht oder aber es sind nicht alle Einwohner von ihr umfasst. So ist es in einigen Kreisen in den Staaten durchaus üblich noch im höheren Alter zu arbeiten. Außerdem sind viele Einwohner dort nicht Mitglied in einer Krankenversicherung, was bedeutet, dass sie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnbehandlungen nicht oder nur unzureichend vornehmen lassen können. Das soziale Gefälle zwischen arm und reich wird in solchen Ländern schnell stärker als wir das aus Deutschland gewohnt sind.

Manche deutsche Touristen sind bei ihren Urlaubsreisen schon richtig überrascht wie es anderswo so zugeht und merken dann erst einmal den hohen Standard von zu Hause zu schätzen. Hier bei uns verhindert allein das Grundgesetz, dass solche Zustände nicht eintreten können. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sorgt dafür, dass Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandelt wird. Außerdem schützen weitere Grundrechte mit sozialem Bezug die Bürger. Beispielsweise die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Letztere hat mit der Sozialbindung des Eigentums sogar noch weiterreichende Aspekte. Denn Eigentum verpflichtet zu sorgsamen Umgang mit den Gütern. Schließlich schützt der Grundrechtskatalog die Familie. Eltern haben das Recht sich um ihre Kinder zu kümmern und erfahren dabei die staatliche Unterstützung. Außerdem werden eheliche Kinder und Sprösslinge die außerhalb einer ehelichen Beziehung geboren wurden gleichgestellt. Eine Diskriminierung darf es in diesem Bereich nicht geben. Insgesamt sollte der Sozialstaat in Deutschland von den Bürgern die Anerkennung bekommen die er verdient, dazu gehört auch der verantwortungsbewusste und korrekte Umgang mit den Mitteln und Hilfen die zur Verfügung stehen.

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