Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Schon seit einigen Jahren gab es das Gesetz zur Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. Seit dem Jahresbeginn 2003 wird diese Grundsicherung im zwölften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Diese Grundsicherung ist für die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund einer Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, eingeführt worden. Sie soll die Altersarmut verhindern und den Menschen helfen, die aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen können.

In Deutschland wird die Grundsicherung, anders als die Sozialhilfe, nur auf einen schriftlichen Antrag hin gewährt. Zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter, welche bei den Sozialämtern der Landkreise oder bei den Verwaltungen der Städte ohne Kreis, eingerichtet sind. Der Antrag kann auch direkt beim Grundsicherungsamt oder hilfsweise bei den Servicecentern der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Knapp vier Milliarden Euro kostet die Grundsicherung den Steuerzahler jährlich, was fast 20 Prozent der gesamten Sozialausgaben ausmacht. Die Höhe der Leistung entspricht denen der Sozialhilfe und beträgt seit 2009 359 Euro monatlich. Die Höhe jedoch unterliegt ständiger sozialpolitischer Diskussion. In der Zukunft ist daher eher ein Anstieg der Leistungen zu erwarten. Haben die Empfänger in manchen Bereichen einen Mehrbedarf, beispielsweise weil sie an einer chronischen Krankheit leiden und teure Medikamente benötigen, so wird dieser in der Regel auch gewährt.

Anderseits wird das bestehende Vermögen auf die Grundsicherung angerechnet. Kann der Lebensunterhalt aus sonstigen Einkünften oder aus dem Vermögen gedeckt werden, so entfällt ein Anspruch auf die Grundsicherung. Nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden Leistungen wie: das Blindengeld, das Schmerzensgeld und der Schadensersatz, das Elterngeld, das Kindergeld und die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, wie Geld nach Kriegsschäden oder nach Impfschäden. Wer übrigens seine Sozialhilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, hat seinen Anspruch auf die Grundsicherung für zehn Jahre verwirkt. Das soll insbesondere die Menschen daran hindern, dass sie ihr ganzes Vermögen auf die Verwandten und die Kinder übertragen und verschenken, um dann im Alter von den Sozialleistungen leben zu können.

Hat man also seinen Antrag beim zuständigen Amt für Grundsicherung gestellt und bekommt man dann eine Ablehnung in einem schriftlichen Bescheid zugeschickt, empfiehlt es sich zunächst einen Widerspruch einzulegen. Dies kann man innerhalb der Frist von einem Monat schriftlich machen. Sollte auch der darauffolgende Widerspruchsbescheid ablehnend ausfallen, so kann man vor dem zuständigen Sozialgericht eine Klage erheben. Bei diesem Verfahren benötigt man zwar keinen Rechtsanwalt, jedoch empfiehlt es sich mit einem solchen dort zu erscheinen, da die gegnerische Seite in den meisten Fällen durch einen entsprechend ausgebildeten Beamten oder einen Juristen zu Gericht erscheint. Auch vor den entstehenden Kosten muss man sich nicht fürchten, da die Leistungen des Sozialgerichts regelmäßig kostenlos sind. Jedoch muss man bei dem Verfahren des Sozialgerichts einige Zeit einplanen, da diese wegen der hohen Fallzahlen sehr überlastet sind. Über die Aussichten der Klage kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Auch hier sollte man die Kosten nicht scheuen, da man eine Beratungskostenhilfe beantragen kann und dann diese Kosten auch übernommen werden.

Wer noch nicht Leistungsempfänger und entsprechend gegen Altersarmut vorsorgen möchte, kann sich einmal in Richtung privater Altersvorsorge informieren. Wenn man frühzeitig parallel zu den gesetzlichen Vorsorgeeinrichtungen privat vorsorgt, kann man gute Vorkehrungen gegen die Armut im Alter treffen und finanziell sorgenfrei in den Lebensabend starten. Sollte es mit der Altersvorsorge jedoch nicht geklappt haben, so muss man sich nicht fürchten, da der Staat mit den bestehenden Maßnahmen, wie etwa der Grundsicherung für einen Mindeststandard an Lebensqualität sorgen möchte.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel