Was ist Altersteilzeit und welche Varianten gibt es?


In Deutschland gibt es die Möglichkeit sich mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf den Ruhestand vorzubereiten. Dies wird auch Altersteilzeit genannt. Entschließt man sich für so eine Verkürzung der Arbeitszeit, so hat man in der Regel mit Einbußen bei der gesetzlichen Rente zu rechnen. Man sollte sich also genau durchrechnen, ab wann sich eine Altersteilzeit für einen selbst lohnt und ab wann man die finanziellen Einbußen hinnehmen kann.

Durch diese Maßnahme der Altersteilzeit können junge Arbeitnehmer einen leichteren Zugang in ein Arbeitsverhältnis finden, aus diesem Grund wurde dieser Schritt oftmals von der Arbeitsagentur gefördert. Andersherum ist die Altersteilzeit für Unternehmen auch eine Möglichkeit Arbeitskräfte abzubauen, beispielsweise wenn eine Unternehmensfiliale geschlossen werden soll oder wenn die Arbeitsplätze der Produktion ins Ausland verlagert werden sollen, weil die Arbeitskräfte dort einfach billiger sind. Auch andere Gesetze, gerade bei Beamten und Richtern, geben diese Möglichkeit früher aus dem aktiven Erwerbsleben zu scheiden und nochmal etwas anderes zu tun oder sich dann seinen Hobbies widmen zu können. Bei Soldaten der Bundeswehr ist es in einigen Laufbahnen auch üblich früher in Pension zu gehen, so gehen beispielsweise Feldwebeldienstgrade schon mit 53 Jahren und Hauptleute bereits mit 55 Jahren in Pension. Dies ist aber eine echte Pension und sie wird nach der Soldatenlaufbahnverordnung bestimmt.

Nach dem Altersteilzeitgesetz gibt es zwei Varianten der Altersteilzeit:

1. Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit, welche auch als Gleichverteilungsmodell bezeichnet wird, verringert der Angestellte über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.

2. Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist jedoch das Blockmodell. Beim Blockmodell wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit.

Gut vorstellen kann man sich die Altersteilzeit bei dem Berufsstand der Lehrer. So hat die Lehrkraft die Möglichkeit beim Gleichverteilungsmodell einige Jahre nur die Hälfte der Pflichtstunden geben zu müssen und beim Blockmodell kann sie einfach ein oder zwei Schuljahre früher in Pension gehen, da dann die Freistellungsphase beginnt. Zur Folge hat das natürlich, dass die Planstelle frei wird und eine lebensjüngere Lehrkraft eingestellt werden kann.

Eingeführt wurde das Altersteilzeitgesetz im Jahre 1996 und löste die damals bestehende Vorruhestandsregelung ab. Die früheste Möglichkeit in Altersteilzeit zu gehen liegt heute bei 55 Jahren, wobei man dann, umso eher man in den Ruhestand eintritt, allerdings mit enormen Abschlägen bei der gesetzlichen Rente rechnen muss. Ein immer wieder auftretendes Problem ist die Insolvenzproblematik. Denn wenn man beim Blockmodell in der Beschäftigungsphase voll arbeitet und dann in der Freistellungsphase das Unternehmen in die Insolvenz geht, kann es passieren, dass das noch geschuldete Arbeitsentgelt in der Insolvenzmasse gebunden ist. Daher schreibt das Altersteilzeitgesetz für Unternehmen gesetzlich vor, dass dieses Arbeitsentgelt entsprechend vor dem Insolvenzrisiko geschützt werden muss.

Eine Möglichkeit dafür sind Zeitwertkonten, die das Unternehmen einrichten muss. Nicht mit der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz sollte man die Möglichkeiten der Altersteilzeitregelungen aus Tarifverträgen verwechseln. Diese Tarifverträge, die im Zuge der Tarifautonomie getroffenen Abmachungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen beziehungsweise Arbeitgebervertretern sehen auch manchmal solche Regelungen vor. Gerade im Bergbau ist ein früherer Eintritt in die Rente üblich. Die Zeit bis zur gesetzlichen Rente wird dann aus dem Tarifvertrag gedeckt. Auch in anderen Branchen, wie bei den Luftfahrzeugführern ist der frühere Eintritt in den Ruhestand üblich. Teilweise dürfen diese schon mit 55 Jahren ihre Kapitänsmütze an den Nagel hängen.

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