Wie und wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?


Wenn man schwerbehindert ist, sollte man einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser gibt einem manche Vorteile zur Hand, wie Ermäßigungen bei Eintritten oder Gebühren. Weitere Vorteile liegen in Steuervergünstigungen, mehr Urlaubstagen pro Kalenderjahr und einem besonderen Kündigungsschutz. Als Gehbehinderter stehen einem zusätzlich die Behindertenparkplätze offen, damit man immer direkt vor den aufgesuchten Gebäuden parken kann. Teilweise kommen die Schwerbehinderten auch in den Genuss den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos in Anspruch nehmen zu können. Das Beantragen selbst ist gar nicht schwer, ob man den Ausweis tatsächlich bekommt ist eine andere Frage. Das Verfahren bestimmt sich nach der Schwerbehindertenausweisverordnung. Den erforderlichen Antrag bekommt man beim zuständigen Versorgungsamt oder auch ganz einfach im Rathaus der Stadt oder der Gemeinde in der man wohnt. Jede Gemeinde hat einen Behindertenbeauftragten der auch Sprechstunden abhält. Man kann dort unkompliziert den Antrag sowie weitere Beratung und Hilfe erwarten.

Im Internet findet man den Antrag oft auch in Formulardatenbanken der zuständigen Behörde. Teilweise ist es sogar möglich den Antrag auf dem Bildschirm auszufüllen, was insbesondere für Sehbehinderte von Vorteil ist. Den umfangreichen Antrag füllt man dann aus, unterschreibt ihn und sendet diesen an das zuständige Versorgungsamt. Inzwischen haben diese Ämter von Bundesland zu Bundesland verschiedene Namen, in Bayern beispielsweise heißen diese inzwischen Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dem Antrag beigefügt sind auch Formulare mit denen man seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet, damit diese den Behörden Auskunft über den Gesundheitszustand geben können. Ebenso wird eine Stellungnahme des Hausarztes erwartet. Sollten dann noch medizinische Fragen zu klären sein, klären das zunächst die Behörden mit den behandelnden Ärzten in Eigenregie. In Zweifelsfällen wird ein Termin beim Amtsarzt ausgemacht, damit dieser ein Gutachten erstellen kann. Hat man eine Behinderung von über 50 Prozent zugesprochen bekommen, bekommt man einen positiven Bescheid. Darin wird man aufgefordert Passfotos anfertigen zu lassen und diese an die Behörde zu schicken.

Schließlich wird der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Mit diesem kann man sich dann wieder an seine Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, wenn man einen entsprechenden Parkausweis oder gesonderte Zufahrtsberechtigungen ausgestellt haben möchte. Bekommt man einen negativen Bescheid zugesendet, kann man zunächst Widerspruch einlegen. Dann muss sich die Behörde erneut mit der Sachlage beschäftigen und ihre Entscheidung nochmals überdenken. Fällt dann der Widerspruchsbescheid erneut negativ aus, kann man vor das Sozialgericht ziehen und gegen diesen Bescheid vorgehen. Jedoch sind die Aussichten überwiegend nicht so gut. Wie die individuellen Chancen zu bewerten sind, vermag am besten ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt entscheiden.

Viele Schwerbehindertenausweise sind zunächst befristet. Meist auf zwei Jahre. Nach Ablauf dieser zwei Jahre ist ein Folgeantrag zu stellen. Oft wird auch dieser nochmals befristet. Nach einigen Verlängerungen wird der Schwerbehindertenausweis dann unbefristet erstellt. In schweren Fällen wird der Ausweise direkt unbefristet erteilt. Ist man der Ansicht, dass sich die Behinderung verschlechtert hat oder neue Umstände hinzugekommen sind, kann man einen Änderungs- oder Verschlechterungsantrag stellen. Dieser wird auch entsprechend bearbeitet und entschieden. Bei Bedarf werden wieder Gutachten von Fachärzten oder auch vom amtsärztlichen Dienst erforderlich. Ist man also der Ansicht, dass man schwerbehindert ist oder hat der Hausarzt entsprechendes angesprochen, so sollte man einfach mal einen Antrag stellen. Schwerbehindert ist man übrigens auch bei bestimmten Krebserkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen. Bei Gehbehinderungen oder Erkrankungen der Sinne, wie Gehör oder Sehsinn kann man selbstverständlich auch einen solchen Antrag stellen.

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