Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe und auf Blindengeld?


Jedes Jahr erblinden in Deutschland einige Menschen teilweise oder völlig. Dies geschieht entweder durch Krankheit oder durch einen Unfall. Manche Kinder werden auch blind oder sehr stark sehbehindert geboren. Diese müssen in die Gesellschaft integriert werden. Dies hat auch der Staat erkannt und mit dem Sozialgesetzbuch Vorschriften zur Integration behinderter Menschen erlassen. Die Teilhabe behinderter Menschen ist nämlich im Zuge des Sozialstaatsprinzips ein Auftrag der direkt aus der Verfassung hergeleitet werden kann. Auch viele Stiftungen und Vereine sorgen sich um die gesellschaftliche Stellung sehbehinderter und blinder Mitbürgerinnen und Mitbürger. Heute werden blinde Kinder entweder in Regelklassen der normalen Schulen inkludiert oder in eigenen Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen unterrichtet.

Selbst die Hochschulen und Universitäten haben sich schon auf diese besondere Klientel eingerichtet, so dass blinde Kommilitonen heutzutage für Studierende in Deutschland nichts Besonderes mehr sind. Jede Hochschule in Deutschland hat einen Behindertenbeauftragten der sich um die Planung und die Gestaltung des Studiums kümmert. Viele Berufe sind heute von Blinden ausübbar, so dass ein Berufsleben in einer Werkstätte für viele schon der Vergangenheit angehört. Auch der Blindensport hat sich in Deutschland inzwischen weit entwickelt, in vielen Orten gibt es Sportvereine und Sportgruppen in denen Sportarten ausgeübt werden, die direkt auf erblindete Sportler zugeschnitten wurden. Beim Blindenfußball zum Beispiel hört man den Ball, weil in diesem eine Klingel eingearbeitet ist.

Gerade der Sport hat eine große integrative Wirkung. Neben dem Sport ist es aber auch die Musik die Blinden häufig gut gefällt. Viele Projekte in Deutschland haben die musikalische Erziehung und Beschäftigung von blinden Menschen im Blick. In Deutschland ist auch eine monatliche finanzielle Unterstützung für erblindete Menschen gesetzlich vorgesehen und wird als Blindengeld bezeichnet. Dieses wird vermögensunabhängig geleistet. Da dieses Geld in die Hoheit der Bundesländer fällt ist dieses nicht in ganz Deutschland gleich geregelt. Die Höhe der Landesblindengelder variiert von 332,50 € (Brandenburg, Bremen, Sachsen) bis zu 567 € (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland). Rund 125 000 Menschen erhalten dieses Geld derzeit. Das Geld soll die Mehrausgaben abfedern die eine solche Augenerkrankung mit sich bringt. Beispielsweise die Kosten für spezielle Sehhilfen oder für Bücher mit Blindenschrift. Auch die Kosten für einen Begleithund müssen geschultert werden.

Erblinden Erwachsene beispielsweise durch einen Unfall, durch Grünen Star oder wegen einer Netzhautablösung werden komplexe Umschulungen notwendig. Es muss für diese Mitbürger zunächst ein blindentaugliches Wohnumfeld geschaffen werden. Dann muss diesen Menschen den Umgang mit Hilfsmitteln und das Orientieren außerhalb ihrer vertrauten Umgebung beigebracht werden. Auch Schulungen um die Blindenschrift lesen und mittels einer Schreibmaschine anwenden zu können werden veranstaltet. Schlussendlich stellt sich bei erblindeten Erwachsenen die noch im Erwerbsalter sind die Frage welche berufliche Zukunft auf sie zukommt. Gemäß dem Grundsatz „Reha vor Rente“ zahlen die Sozialversicherungsträger in der Regel eine Umschulung mit deren Hilfe ein Beruf erlernt werden soll, der auch ohne Sehkraft ausgeübt werden kann.

Beispiele für solche Berufe sind: Masseur oder Physiotherapeut oder auch Call-Center Agent. Wer im Einzelnen für was zahlt hängt von den individuellen Umständen ab. Ist die Erblindung beispielsweise direkte Folge eines Arbeitsunfalles so zahlt oft die zuständige Berufsgenossenschaft die Umschulung. Es kommt aber auch in Frage, dass die Rentenversicherung diese, teilweise beträchtlichen Kosten übernimmt.

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