Der Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland


In Deutschland liegt der Schutz der Zivilbevölkerung in der Kompetenz, also in der Zuständigkeit des Bundes. Der Begriff des Zivilschutzes umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der zivilen Bevölkerung im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Auch wenn der Verteidigungsfall nach dem Ende des Kalten Krieges mit dem Fall der Mauer 1989 in die weite Ferne gerückt ist, so ist es gerade in den Zeiten des internationalen Terrorismus wichtig, dass die Vorkehrungen aufrecht erhalten werden. Nachdem diese Vorkehrungen in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts reduziert wurden, fand nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York ein Umdenken statt. Dieser Prozess führte im Jahre 2004 zur Gründung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, welches das zentrale Kompetenzzentrum in diesem Bereich ist. Jedoch sollte man beachten, dass der Katastrophenschutz in den Händen den einzelnen Bundesländern liegt. Wie lange es aber bei dieser Trennung noch bleibt ist sehr ungewiss, denn in der Politik machen sich Zweifel bezüglich dieser Kompetenzverschiedenheit breit.

In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, dass das Technische Hilfswerk als Bundesanstalt dem Bundesministerium des Inneren untersteht und damit eigentlich eine Zivilschutzorganisation ist, das Technische Hilfswerk ist nämlich der Träger der Zivilen Verteidigung in Deutschland. Doch der Alltag des Technischen Hilfswerks sieht anders aus, da es mehrheitlich auf Anforderung von Behörden und Katastrophenorganisationen der Bundesländer aktiv wird. Umgekehrt sind auch die Hilfsorganisationen die als klassische „Katastrophenschutzorganisationen“ bekannt sind, wie das Deutsche Rote Kreuz oder auch der Malteser Hilfsdienst, mit Aufgaben des Zivilschutzes befasst. Insbesondere die Betreuungskomponente in Unterkünften und Schutzbauten obläge im Verteidigungsfall ihnen und ihren Groß- und Feldküchen. Gerade die Schutzbauten sind ein klassisches Zuständigkeitsfeld des Zivilschutzes. Insgesamt gibt es in Deutschland noch mehr als 2300 öffentliche Schutzbauten, beispielsweise in den U-Bahnhöfen oder in den Parkhäusern und Tiefgarargen. Aber auch unzählige staatlich geförderte Schutzräume befinden sich heute betriebsbereit in den Händen von Privaten Personen, Organisationen und Firmen. Auch in Standorten der Deutschen Bundeswehr ist es heute noch üblich, dass Schutzräume vorhanden sind. Neben der Unterbringung ist die Aufenthaltsregelung der Bevölkerung ein elementares Aufgabengebiet des Zivilschutzes.

Denn wenn fremde Truppen auf deutschem Boden kämpfen würden oder auch viele Terroranschläge verübt worden wären, müssten die Flüchtlingsströme kanalisiert und gesteuert werden. Bekanntlich wäre es fatal, wenn diese die Rettungsarbeiten behindern würden, eigene Truppen beim Gegenaufmarsch stören oder gar den einmarschierenden feindlichen Truppen vor die „Flinte“ laufen würden. Gerade in diesem, hoffentlich nie eintretenden Fall, würden auch die Kräfte der Feldjäger, also die der Militärpolizei, unterstützen und helfen die Strömungen zu kanalisieren. Eine weitere Aufgabe ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Anfallende Aufgaben in diesem Bereich wären beispielsweise die Notkrankenhäuser und die Schutzimpfungen. Die früher üblichen Pockenschutzimpfungen hatten hier ihre Grundlage. Gerade in diesen Bereich ist der Bund auf die Hilfsorganisationen angewiesen. Aber auch die Gesundheitsämter würden im Fall der Fälle einige Aufgaben übernehmen. Die Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut sind eine weitere Aufgabe des Zivilschutzes. Denn nach der Genfer Konvention darf Kulturgut nicht zerstört werden. Kleine blaue Schilder an Bauwerken oder Kirchen, die auch schon in Friedenszeiten angebracht sind, zeigen den Kombattanten, dass sich hier Kulturgut befindet.

Mit die wichtigste Aufgabe des Zivilschutzes ist die Warnung der Bevölkerung. In den Zeiten des Kalten Krieges gab es ständig besetzte Warnämter, welche im Falle eines Angriffes auf die Bundesrepublik sofort die Sirenen angeschaltet hätten, um der Bevölkerung zu signalisieren dass Gefahr droht. Nach dem Mauerfall wurden diese Ämter jedoch sukzessive aufgelöst, auch Sirenen, so meinte man zunächst, seien ein Relikt alter Zeit. Nach großen Überschwemmungen und anderen Katastrophen jedoch werden diese Sirenen oftmals wieder in Alarmbereitschaft genommen und nun dezentral von Gemeinden oder Landkreisen gesteuert. Auch moderne Durchsagesysteme und Warnzüge der Feuerwehren wurden bereits erprobt und teilweise auch schon in ihren Dienst gestellt.

Als letzte und früher vornehmste Aufgabe des Zivilschutzes galt der Selbstschutz, denn im Verteidigungsfall muss sich jeder selber helfen können. Dazu zählen Erste-Hilfe Kenntnisse, die Möglichkeit sich selbst zu versorgen und auch kleinere technische Vorbereitungen. In Kursen und Broschüren wurde der Bevölkerung mitgeteilt wie dies alles funktioniert. Heute gibt es zwar keine expliziten Kurse mehr, aber die Breitenausbildung im medizinischen Bereich hat sich ja auch deutlich verbessert. Viele Kommunalbehörden halten heute aber auch noch entsprechende Merkblätter, teilweise auch zum Download im Internet, bereit. Im Bereich des Militärs und der Behörden gibt es heute immer noch den Behördenselbstschutz, der diese Bereiche auf die Behörden herunterbricht. Inwieweit im Zivilschutz Änderungen vorgenommen werden bleibt abzuwarten. Früher oder später wird es dazu auch entsprechende Verlautbarungen der Europäischen Union geben. Für diesen Fall wird Deutschland im Bereich des Zivilschutzes wohl den Ton angeben, da es mit den Kenntnissen des Kalten Krieges wohl die meisten Erfahrungen hat. Die weitere Vermischung mit dem Katastrophenschutz wird gerade bei den zunehmenden Naturkatastrophen aber wohl nicht zu verhindern sein. Als Instrument der Daseinsvorsorge in einem dem Sozialstaatsprinzip folgenden Staatsbetrieb wird es diese Aufgaben jedoch immer zu regeln geben.

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