MT Wer hat Anspruch auf Ausbildungsförderung und welche Möglichkeiten gibt es?


Befindet man sich in einer speziellen Lage, in der man eine Ausbildung macht und wenig bis gar kein Geld verdient, so hat man die Möglichkeit eine sogenannte Ausbildungsförderung bei einem dafür zuständigen Amt zu beantragen, um soziale Entfaltungsmöglichkeiten zu haben die man ohne die Ausbildungsförderung nicht hätte. Zudem kann sich der Betroffene dadurch normale gesellschaftliche Standards sichern und er kann menschenwürdig existieren, denn ein Student hat beispielsweise keinen Anspruch auf Hartz IV obwohl er während des Studiums normalerweise kein Geld verdient. Ohne die Ausbildungsförderung hätte ein bedürftiger Student somit keine Chance ohne große finanzielle Sorgen zu leben und zu studieren, er müsste neben dem Studium viel arbeiten und dadurch würde wiederum das Studium leiden.

Eine Ausbildungsförderung zu beantragen ist in Deutschland durchführbar, da Deutschland ein Sozialstaat ist und hier Prinzipien wie die soziale Sicherheit gelten. Jedoch stellt die Ausbildungsförderung einen Spezialfall dar, denn mit diesem soll niemand vor den Risiken wie Krankheit, Alter, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit gesichert werden, sondern es soll den jungen Menschen die Chance gegeben werden eine Ausbildung, in welcher Art auch immer, sorglos und auch ohne die finanzielle Unterstützung der Eltern durchführen zu können. Neben den Leistungen der sozialen Förderung bzw. Hilfe und der sozialen Entschädigung stellt die Ausbildungsförderung den dritten großen Teil des Sozialrechts dar.

Möglichkeiten der Ausbildungsförderung sind die folgenden:

- Das BaFöG, also die normale Ausbildungsförderung, von welcher man die eine Hälfte der Summe vom Staat geschenkt und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen bekommt, welches man innerhalb eines bestimmten Rahmens wieder zurückzahlen muss.
- Das Wohngeld.
- Die Sozialhilfe.
- Die Kinder- und Jugendhilfe.

Einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung und die damit verbundene individuelle Förderung seiner Ausbildung hat derjenige, der an einer Ausbildung teilnimmt, die seiner Eignung, Neigung und Leistung entspricht und sofern ihm die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme von BaFöG wird dadurch von zwei Komponenten abhängig gemacht, zum einen durch die Förderungsfähigkeit und zum anderen durch die Förderungsbedürftigkeit. Eine Förderungsfähigkeit setzt voraus, das der Leistungsempfänger an einer sachlich, örtlich und zeitlich förderungsfähigen Ausbildung teilnimmt und dass er bestimmte persönliche Voraussetzungen mitbringt.

Die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung in sachlicher Hinsicht ist zunächst auf bestimmte Schulformen beschränkt. Hierzu gehören die weiterführenden Schulen, die Fachoberschulen, die Abendschulen, die Berufsaufbauschulen, die Berufskollegs, die Berufsfachschulen und die Hochschulen. Oftmals gehören private Einrichtungen, wie beispielsweise die privaten Berufsschulen oder Hochschulen nicht zu den förderungsfähigen Schulen, man kann bei dem Besuch einer privaten Berufsschule also nicht mit einer Ausbildungsförderung rechnen. Weitere Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit einer Ausbildung in örtlicher Hinsicht ist es, dass es sich um eine Ausbildung im Geltungsbereich des BaFöG handelt. So haben Deutsche, die ihre Ausbildung im Ausland machen einen Anspruch auf eine Ausbildungsförderung wenn sie ihren ständigen Wohnsitz weiterhin in Deutschland haben. Hat man das nicht, so entfällt meistens auch der Anspruch auf eine Förderung, auch wenn man Deutscher im Sinne des Gesetzes ist.

In zeitlicher Hinsicht gibt es einiges zu beachten. So ist die erste Voraussetzung, dass die Ausbildung mindestens ein Schul- oder Studienjahr andauert. Bei den Hochschulen und Akademien sind zeitliche Grenzen, wie zum Beispiel die Regelstudienzeit, zu beachten. Es muss sich bei der Ausbildung um die erste Ausbildung handeln, wenn man eine Ausbildungsförderung beantragen und erhalten möchte. Derjenige, der bereits eine Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss absolviert hat, erhält auch keine Förderung mehr. Es sei denn, die vorhergehende Ausbildung in derselben Richtung fachlich weitergeführt wird. Bricht der Auszubildende seine Ausbildung ab oder wechselt er die Fachrichtung, so wird eine weitere Förderung nur dann gewährt, wenn ein wichtiger Grund für den Abbruch oder den Wechsel vorlag. Ein solcher kann beispielsweise bei der Berufsausbildung des Schneiders eine Stoffallergie sein, die sich erst nach der Aufnahme der Ausbildung herauskristallisiert hat.

Persönliche Voraussetzung für die Förderungsfähigkeit ist das Alter, die Staatsangehörigkeit und die Eignung des Anspruchsstellers. So muss dieser Deutscher im Sinnes des Grundgesetzes sein, allerdings bestehen auch hier wieder viele Ausnahmen, so dass zum Beispiel auch heimatlose Ausländer oder Asylberechtigte die Möglichkeit haben Ausbildungsförderung wegen den persönlichen Voraussetzungen zu beantragen. Für die Inanspruchnahme von BaFöG gilt die Altersgrenze des 30. Lebensjahres, dass heißt man darf bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, insofern man eine Förderung erhalten möchte. Auch die individuelle Eignung spielt bei der Wahl des Berufes oder des Studienfaches eine große Rolle, so ist man nur geeignet, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel auch erreichen wird. Dafür das man BaFöG während eines Studiums empfangen kann, muss man also auch eine Menge tun und man bekommt es nicht einfach so weil man studieren möchte und nicht das nötige Geld hat. So ist es in den Zeiten des Leistungsdruckes die Regel, dass man nach ein paar Semestern einen Nachweis bei dem zuständigen Studentenwerk über die Erbringung der bis zum aktuellen Studienstand erforderlichen Leistungen abgeben muss. Hat man die beispielsweise bis zum vierten Semester nötigen Bachelorpunkte nicht erreicht, so bekommt man auch keine Ausbildungsförderung mehr. Auch wer seine Regelstudienzeit überschreitet ist nicht mehr förderungsfähig.

Alles in allem kann man aber sagen, dass die Zahl derjenigen, die eine Ausbildungsförderung enthalten immer mehr zurück geht. An den Universitäten finden sich gerade in den Zeiten der Studiengebühren immer mehr reiche Studenten ein, diejenigen die nicht so viel Geld haben, haben heutzutage mit Abitur auch viele andere Möglichkeiten, wie beispielsweise ein Studium an einer Berufsakademie wo sie während dem Studium bereits Geld verdienen. Auch in dem Bereich der Berufsausbildung ist ein Wandel spürbar, so sind mittlerweile viele Berufsschulen in privater Hand und somit nicht förderungsfähig. Allerdings kosten gerade diese Schulen oftmals bis zu 200€ im Monat, die man dann ohne eine Ausbildungsförderung auch noch tragen muss und das ist fast nicht möglich. Also können auch hier wieder nur diejenigen diese Berufe erlernen und ausüben, die das nötige Kleingeld haben um die Ausbildung zu bezahlen.

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