Datenschutz: Möglichkeiten der Internetwerbung


Werbung ist für alle Unternehmen sehr wichtig, denn ohne Werbung ist es deutlich schwerer neue Kunden zu generieren oder alte an der „Stange“ zu halten. Nur durch neue Ideen für Produkte oder Verfahren bleibt ein Unternehmen, eine Marke oder eine Produktfamilie für den Kunden interessant. Durch die Werbung kommunizieren die Firmen aller Branchen ihre Neuigkeiten an die Kunden. Andersherum wäre es für die Kunden auch wesentlich schwerer sich im Leben und auf den Gegebenheiten des Marktes zurechtzufinden, wenn man nicht die Informationen der Werbung für sich nutzen kann. Damit bei den Werbemaßnahmen der Unternehmen alles mit rechten Dingen zu geht gibt es eine Vielzahl von Gesetzen an die sich die Firmen und die Kreativen der Werbeagenturen halten müssen. Allen Voran geht dabei das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, das unlautere Werbe- und Geschäftspraktiken verbietet. Aber auch das im Jahre 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz regelt Werbemaßnahmen, dabei besonders interessant ist die Regelung der Spam-Mails mit werbendem Inhalt, diese sind eine mit empfindlichen Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit, wenn man den werbenden Inhalt vertuscht, beispielsweise durch das Tarnen als elektronische Privatpost. Das Aufkommen der Spam-Mails macht inzwischen weit über neunzig Prozent des gesamten weltweiten Emailaufkommens aus.

Die Werbebranche war mit Aufkommen der neuen Medien in der Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts sehr kreativ und hat verschiedenste Möglichkeiten der Online- Werbung erfunden und verbreitet. Neben den E-Mails die unerwünscht ankommen und als Spam bezeichnet werden gibt es auch die E-Mail Newsletter, um diese zu erhalten meldet sich der Kunde aktiv an. Entweder er füllt mal bei der betreffenden Firma einen Zettel aus oder er meldet sich auf der Homepage eine entsprechendes Kontaktformular aus und wünscht sich durch ein bestätigen den zukünftigen Erhalt des Newsletters, was übersetzt so viel wie Neuigkeitenmitteilung heißt. Viele Menschen mögen Newsletter, weil sie so immer auf dem neuesten Stand über aktuelle Entwicklungen und zukünftige Angebote sind.

Eine andere Möglichkeit ist die Bannerwerbung, dabei steht ein Schriftzug über oder unter oder neben der Mitteilung der Homepage. Auch Kästchen in denen die Werbebotschaft oder ein Logo abgebildet ist sind geläufig. Rechtlich problematisch wird es wenn man nicht klar Werbebotschaft und redaktionellen Teil unterscheiden kann. Hier gelten im Endeffekt die gleichen Regeln wie bei der Printwerbung in Tageszeitungen, bei denen eindeutig Werbung und Nachricht getrennt werden muss. Ein weiteres Werbemittel sind die Pop-Ups bei denen bei Besuch einer Homepage ein neues Browserfenster mit der Werbebotschaft geöffnet wird. Da dies aber viele Internetnutzer schnell genervt hat, hat die Softwareindustrie Pop-Up Blocker entwickelt, die das Aufgehen des neuen Browserfensters verhindern.

Damit hat diese Werbeform deutlich an Attraktivität verloren. Eine neue Varianten, das sogenannte Targeting, bei dem der Nutzer gezielt durch seine Dateneingabe auf ihn zugeschnittene Werbung erhält ist noch recht umstritten. Da dieses häufig für irreführende pornographische Werbung herhalten muss. Eine andere neue Netzwerbevariante ist der Layer Ad, das ist eine Seite die sich über den Inhalt der Internetseite legt und dabei Bilder, Graphiken, Animationen oder gar Internetvideos enthält. Letztere erfreuen sich ebenso immer größerer Beliebtheit. Immer mehr Firmen und auch Organisationen der Verwaltung lassen Imagefilme drehen, welche dann über das Internet, besonders über entsprechende Portale verbreitet werden. Da hier vieles neu ist und Rechtsstreite immer erst etwas verzögert entstehen ist bei machen Werbeformen in den neuen Medien noch gar nicht absehbar welche Probleme sich ergeben werden.

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