Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Medien- und des Informationsrechts


Die Grundrechte des Grundgesetzes schützen viele Bereiche des Bürgers vor staatlichen Eingriffen. Durch den Schutzbereich der Grundrechte soll ein staatsfreier Raum für die einzelnen Staatsbürger geschaffen werden, in dem sie sich ohne Befürchtungen vor staatlichem Handeln entfalten können. Der Artikel 5 des Grundgesetzes mit seinen Freiheiten, welche eine ganze Bandbreite von Meinungsäußerungen schützen, wird daher auch als Kommunikationsgrundrecht bezeichnet. Zum einen wird die Informationsfreiheit geschützt, sich also aus allgemeinzugänglichen Quellen Informationen zukommen lassen zu können. Das Medium ist dabei egal, es kann sich um eine Printzeitung oder auch um ein Online-Magazin handeln. Ebenso darf sich der Bürger aus dem Fernsehen und von Radiosendern informieren lassen. Deswegen darf auch ausländischen Mitbürgern nicht verwehrt werden eine Antenne an die Hausfassade anzubringen, wenn sie sonst nicht die Rundfunksender ihres Heimatlandes empfangen können.

Auch in Gefängnisses haben die Strafgefangen wegen diesem Grundrecht Zugang zu allen Medien, wenn auch das Internet aus Sicherheitsgründen, denn mit ihm kann man ja auch Botschaften versenden, weitgehend ausgeschlossen ist. Eine Sperrung einer Internetseite durch staatliche Gewalt ist in Deutschland durch dieses Grundrecht undenkbar. Zum anderen garantieren die Grundrechte die Pressefreiheit, was bedeutet, dass die Presse ungehindert agieren darf und sie wird nicht kontrolliert. Geschützt wird dabei die Presse umfassend, vom Redakteur über die Produktion bis hin zum Zeitungsjungen der die Zeitung austrägt und zwar unabhängig von der Zielgruppe oder der Seriosität des Printmediums. Die Rundfunkfreiheit schützt Betreiber von Radioanstalten und Fernsehsendern, nicht geschützt sind dabei die Zuschauer und Hörer, da für sie hier die Informationsfreiheit die einschlägigere ist. Ob die Rundfunkfreiheit auch die Betreiber von neuen Internetmedien schützt ist in der Rechtswissenschaft umstritten und wird noch weitestgehend abgelehnt. Jedoch sind hier die Entwicklungen im Fluss und man wird sehen, was die kommenden Jahre und Jahrzehnte hier in diesem Bereich bringen werden.

Auch die Kunstfreiheit kann im Bereich der Medien und des Internets Bedeutung haben. Nämlich immer dann, wenn künstlerische Inhalte verbreitet werden, beispielsweise bei Bildern die im Internet kursieren oder bei künstlerischen Graphiken oder Karikaturen. Geschützt wird bei der Kunstfreiheit immer der Werk- und der Wirkbereich. Wird also etwas im Internet hergestellt, beispielsweise eine Kollage aus vielen hochgeladenen Bildern in einer Fotocommunity so wäre das auch der Werkbereich. Ansonsten ist das Internet als Verbreitungsmedium zumeist der Wirkbereich, wo sich viele Menschen Kunstwerke digital ansehen können. Umstritten ist jedoch noch, ob auch Computerspiele, die graphisch aufwendig hergestellt werden und daher ein Design haben unter die Kunstfreiheit fallen. Allerdings ist der Begriff Kunst immer sehr weit auszulegen, auch ein Graffiti auf einer Hauswand kann schon ein Kunstwerk sein, was für die Computerspiele als Kunstwerk sprechen würde, wenn sie denn künstlerisch gestaltet wäre.

Neben den Kommunikationsfreiheiten kommt auch das Fernmeldegeheimnis in Betracht, da dieses die Inhalte, die über das Internet versendet werden, beispielsweise also Chats oder E-Mails vor staatlicher Kontrolle oder Eingriffen, wie Verboten schützt. Ausgenommen sind dann wieder Vorschriften für den Jugendschutz. Zuletzt in den Fokus rückt die Menschenwürde, da immer öfter Fernseh- oder Internetformate auftreten bei denen Menschen sich in Aufsehen erregenden Posen zusammenfinden, beispielsweise wenn sie dort Tiere aus dem Urwald essen oder für mehrere Monate unter Kamerabeobachtung zusammengeschlossen werden. Bisher bewegte sich alles in Deutschland gezeigte noch im Rahmen der Menschenwürde, in anderen Ländern wurde diese Grenze bereits überschritten. Jedoch hofft man in Deutschland auf das Instrument der Selbstregulierung, nämlich dann wenn bei härteren Formaten die Zuschauer wegbleiben und mit ihnen die Werbekunden den Fernsehsendern den Rücken zu kehren. Spätestens dann lenkt die Fernsehwirtschaft ein und zügelt sich in ihren Darbietungen.

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