Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?


Durch das Grundgesetz wird im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Dieses besagt, dass jede Person grundsätzlich selbst bestimmen darf, welche personenbezogenen Daten sie preisgibt und wie diese verwendet werden.

Entwickelt wurde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dieser sah die Handlungsfreiheit einer Person verletzt, wenn ihre personenbezogenen Daten ohne Wissen und weitere Erlaubnis an andere Stellen weitergegeben werden können.

Natürlich ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos zu gewähren. Ein Eingriff in dieses Recht kann vor allem dann vorliegen, wenn Grundrechte anderer dies erfordern. Das bekannteste Beispiel ist hier das sogenannte Volkszählungsurteil. Darin hatten mehrere Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde beantragt, weil sie sich durch eine Volkszählung, bei der neben einer Zählung des Volkes auch noch weitere personenbezogene Daten erhoben werden sollten, beschwert fühlten. Die Volkszählung beruhte auf einem Volkszählungsgesetz. Gerade weil diese personenbezogenen Daten erhoben werden sollte, stellte das Bundesverfassungsgericht die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme fest. Eine Rechtfertigung der Erhebung war nämlich nicht ersichtlich. In diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dann aus der Handlungsfreiheit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt.

Fühlt man sich in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Maßnahmen des Staates, durch Gesetze oder Urteile, verletzt, dann kann man, wenn man den Rechtsweg ausgeschöpft hat, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Dort muss man darlegen, dass man sich in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht und dass eine Rechtfertigung dafür nicht ersichtlich ist. Das Bundesverfassungsgericht wird dann die Verfassungsmäßigkeit des Antragsgegenstandes prüfen und eine eventuelle Rechtfertigung des Eingriffs kontrollieren.

Eine Rechtfertigung kann vor allem dann vorliegen, wenn Grundrechte anderer dies erfordern. So gibt es zum Beispiel eine Reihe von polizeirechtlichen Maßnahmen, die zur Aufklärung von Straftaten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorsehen. Vor allem ist dies der Fall bei der Ortung von Mobiltelefonen oder bei der Speicherung von Verbindungsdaten der Telefonanbieter. Hier steht allerdings die Strafrechtspflege, die Aufklärung von schweren Straftaten oder die Verhinderung schwerer Straftaten im Vordergrund und kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken. Auch hier ist immer eine Einzelfallabwägung erforderlich.

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