Datenschutz: Was ist Spam und woher kommt er?


Unter Spam versteht man unverlangt gesendete elektronische Post, welche meistens Werbung als Inhalt hat. Inzwischen besteht der internationale E-Mail Verkehr aus nahezu 97 Prozent Spam-Mails. Die Auswirkungen kann man sich vorstellen, es geht viel Zeit und damit Geld für die Wirtschaft aber auch für Privatleute und Behörden verloren, wenn diese unnötige Post gelesen, bearbeitet und auch gelöscht werden muss. Firmen müssen ihre Netzwerke entsprechend absichern und auch bei der Datenmenge auf dem Speicher entsprechend Vorsorge tragen, welche wiederum Geld kosten kann. Durch die vielen Spam-Mails entsteht der Volkswirtschaft damit ein Schaden. Bleibt also die Frage was man gegen den Spamfluss machen kann.

Zum einen bleiben technische Möglichkeiten, dass Spam-Mails nicht mehr in das persönliche E-Mail Postfach gelangen, allerdings sind diese mit Anschaffungskosten und natürlich mit Wartungsaufwand verbunden. Eine andere Möglichkeit wäre die, sich in einer E-Mail oder auch in einem Brief sich bei dem Absender oder ersatzweise beim E-Mail Provider zu beschweren. Auch die Verbraucherzentralen nehmen sich den Beschwerden an und beraten Betroffene. Rechtlich gesehen kann man aber noch mehr unternehmen. Obwohl zunächst einmal gesagt werden muss, dass ein strafrechtlicher Schutz in der Bundesrepublik Deutschland nicht besteht. Ob sich das einmal ändert kann jetzt noch nicht vorausgesagt werden. Allerdings gibt es seit dem Jahre 2007 im Telemediengesetz eine Ordnungswidrigkeitsnorm, welche auch mit einem Bußgeld bewehrt ist.

Diese verbietet es bei gewerblichen Mails den kommerziellen Charakter zu vertuschen. Im Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es ebenfalls Instrumente mit denen man gegen die Absender der unerwünschten elektronischen Werbepost vorgehen kann. Zum einen besteht ein Anspruch auf Unterlassung nach den Vorschriften des Eigentumsschutzes, welches dem Absender gerichtlich verbieten kann weiterhin einen mit entsprechenden Mails zu belästigen. Zumeist droht das verhängende Gericht auch ein Ordnungsgeld an, sollte gegen den Beschluss zuwidergehandelt werden. Zum anderen besteht ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung, welcher die Rechte am „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht betreffen. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hilft den Betroffenen. Dieses sagt, dass es Menschen nicht zuzumuten ist Werbung zu tolerieren auf deren Empfang sie nicht zuvor eingewilligt haben und ihnen deswegen Aufwand oder Kosten entstehen. Deswegen muss man bei Firmen auch immer einwilligen, wenn man den Newsletter erhalten möchte. Den Mitbewerbern steht wegen den unerlaubten Werbemethoden ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser wird vom Gericht beschlossen und dann meistens auch mit Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft bewehrt, sollte der Empfänger des Beschlusses zuwiderhandeln. Das kam in Deutschland auch schon des Öfteren vor.

Ein Unterfall des Spams ist das Suchmaschinenspamming. Dabei wird versucht die Suchtreffer in den Suchmaschinen zu verbessern, so dass wenn man einen Begriff im Internet sucht immer auf das entsprechende Unternehmen kommt. Hier ist von der Suchmaschinenoptimierung und dem eigentlichen Spam zu unterscheiden. Die Optimierung hilft dabei den Suchern eher direkt etwas zu finden und ist daher nicht verwerflich. Missbraucht man diese Techniken aber gelangt man in den Bereich des Spams. Sucht ein Internetnutzer beispielsweise nach einem Reisebüro in seiner Nähe, gelangt aber immer nur zu Seiten mit pornographischen Inhalt, nur weil auf diesen Seiten absichtlich ähnliche Worte verwendet werden so hat das störenden Charakter. Damit kommt man wieder in den störenden Bereich, welcher Schäden verursacht und die Betroffenen oder die Firmen, welche Nachteile dadurch haben können sich mit den Unterlassungsansprüchen und gegebenenfalls mit den Schadensersatzansprüchen auch gegen diese Art des Spams wehren.

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