Welche Funktion hat die Überwachung von Vorschriften zum Arbeitsschutz?


Die Überwachung von Vorschriften zum Arbeitsschutz ist – wie die gesetzliche Gliederung auch – zweigeteilt. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem dualen Kontrollsystem, das in der Bundesrepublik Deutschland herrscht.

Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sind staatliche, also vom Gesetzgeber erlassene und dadurch in ganz Deutschland geltende Schutzbestimmungen. Für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz ist das Gewerbeaufsichtsamt beziehungsweise das Amt für Arbeitsschutz die Kontrollbehörde. Diese Kontrollbehörde setzt sich aus technischen Aufsichtsbeamten und dem behördlichen Gewerbearzt, die als Unterbehörden bezeichnet werden, zusammen.

Diese Überwachungsfunktion umfasst einige Rechte um die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren zu können. Die Kontrollbehörde darf beispielsweise unangemeldet Betriebe inspizieren. Sie ist darüber hinaus berechtigt, Verfügungen gegen den Betriebsinhaber zu erlassen, die sich auf die Verpflichtung zum Ergreifen bestimmter Maßnahmen beziehen oder auch bestimmte Tätigkeiten ganz oder bis Abhilfe geleistet wurde untersagen können. Außerdem kann die Kontrollbehörde Bußgelder verhängen, wenn sie dies für angemessen erachtet. Im äußersten Falle darf sie sogar Strafverfahren einleiten.

Für die Kontrolle der zweiten Gruppe von Arbeitsschutzvorschriften, die - von den Berufsgenossenschaften erlassenen - Vorschriften zur Verhütung von Unfällen, ist eine andere Stelle zuständig. Alle Unternehmen sind in Berufsgenossenschaften zusammengeschlossen, die auch Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind. Sie übernehmen damit die Haftung der Unternehmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Aus diesem Grunde haben sie die Befugnis Vorschriften zur Vermeidung solcher Haftungsfälle zu erlassen, die dann auch für die Unternehmen verbindlich sind.

Der sogenannte technische Aufsichtsdienst ist in diesem Bereich, genau wie die Gewerbeaufsicht, befugt unangemeldete Betriebsinspektionen durchzuführen. Ebenso können von ihm Bußgelder verhängt und Strafverfahren eingeleitet werden. Die Befugnisse der beiden Kontrollstellen sind somit weitestgehend gleich. Allerdings überprüfen sie eben die Einhaltung unterschiedlicher Schutzvorschriften. Dies bedeutet, dass die eine Kontrolle möglicherweise ohne Beanstandung endet, wohingegen die andere Kontrollstelle nach ihrer Kontrolle Maßnahmen anordnet oder bei schwereren Verstößen auch Sanktionen (Bußgelder) anordnen kann.

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