Bedeutung und Funktion der Strafanzeige


Sollte ein Bürger Opfer einer Straftat geworden sein, so hat er die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten. Dafür muss er zu irgendeiner Polizeidienststelle gehen und dort sein Anliegen bzw. seine Vorwürfe gegen jemand anderen vortragen. Entweder wird er dann von einem diensthabenden Beamten direkt betreut und zur Sache ausführlich befragt und eingehend vernommen, oder er wird an den für diese Sache zuständigen Beamten verwiesen. Gerade große Polizeidienststellen in Großstädten haben spezielle Fachleute für Wirtschaftskriminalität, für Vergehen im Straßenverkehr oder auch für die immer mehr ansteigende Kriminalität im Internet. Diese beraten gerne wie man als Bürger in bestimmten Lebenslagen weiterhandeln und vorgehen soll, beispielsweise dann, wenn man Opfer eines Betruges geworden ist, aber den Schaden eventuell immer noch von sich abwenden kann. Die Polizei nimmt also die Strafanzeige auf und leitet erste notwendige Ermittlungsschritte in die Wege, die Staatsanwaltschaft wird bei größeren Strafsachen sofort eingeschaltet und leitet dann die direkten weiteren Ermittlungen. Bei kleineren Delikten, insbesondere bei der Kleinkriminalität ermittelt die Polizei den Sachverhalt komplett durch und legt ihn erst am Schluss der Ermittlungen, zur weiteren rechtlichen Bewertung, der Staatsanwaltschaft zur notwendigen Einsicht vor.

Auch jemand der nicht Opfer einer Straftat wurde, aber eine solche oder auch nur Teile einer solchen Straftat gesehen oder beobachtet hat, kann zu irgendeiner Polizei gehen und dort Strafanzeige stellen. Er muss dann genauestens erzählen was und vor allem wen er bei der Begehung einer möglichen Straftat gesehen hat. Ist der mögliche Täter nicht von dem Beobachter erkannt worden, so kann die Polizei mit Hilfe eines speziellen Computerprogrammes ein Phantombild herstellen um den potentiellen Täter zu finden. In einem solchen Bild kann der Beobachter zunächst die spezielle individuelle Kopfform, dann die Haarfarbe bzw. Haarfrisur, die Augenform und die Augenfarbe, die Nasenform, gegebenenfalls markante Wangenknochen, die Form des Mundes oder sonstige auffallende Kennzeichen des Gesichtes, wie zum Beispiel ein Muttermal angeben, welches der Beamte dann in der beschriebenen Weise in das Computerbild einfügt, so dass am Ende hoffentlich der Täter auf dem Bild zu sehen ist. Dies hilft der Polizei unter Umständen weiter den Täter zu finden. Je mehr der Beobachter angeben kann umso besser ist das für das Phantombild.

Kommt jemand der eine Straftat gesehen oder beobachtet hat zur Polizei und hilft ihr so die Tat aufzudecken, so ist das gut für die Polizei, denn sie weiß schon einmal Bescheid, dass etwas im Gange ist bzw. war und kann außerdem zügig einschreiten. Vor allem hat sie dann schon einen möglichen Zeugen, falls sich das Opfer oder sonstige geschädigte Personen auch an die Polizei wenden.

Zu unterscheiden ist die Strafanzeige von dem Strafantrag, beim Strafantrag teilt man der Staatsanwaltschaft mit, dass man an der Bestrafung eines Täters interessiert ist und vom Staat erwartet, dass er den Täter gebührend bestraft. Diesen Antrag dürfen aber nicht alle stellen, immer aber Opfer und bei minderjährigen Opfern deren Eltern. Daneben auch militärische Vorgesetzte für ihre untergebenen Soldaten und geistliche Würdenträger wie Bischöfe oder Superintendenten für ihr nachgeordnetes Seelsorgepersonal. Manche Straftaten wie Sachbeschädigung werden auch nur auf Antrag verfolgt, ohne einen Antrag würde der Staatsanwaltschaft die Sache wegen mangelndem Verfolgungsinteresse einstellen. Jeder der etwas sieht, was er für nicht legal hält sollte die Polizei informieren, sei es durch einen Anruf bei der bundeseinheitlichen Notrufnummer 110 oder mit einem Besuch auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Sehen Polizisten übrigens Straftaten auf ihren Streifenfahrten oder wenn sie als Fußstreife unterwegs sind, dann müssen sie einschreiten und den Sachverhalt ebenfalls aufnehmen. Aufgrund des Legalitätsprinzips sind die Polizisten verpflichtet bei diesen amtlichen Wahrnehmungen umgehend und umfassend einzugreifen.

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