Die unerlaubten Vernehmungsmethoden


Nicht alle Mittel sind erlaubt einen Verdächtigen zum Reden zu bringen. Androhungen von Schmerzen oder sonstigen Nachteilen für den Beschuldigten sind strengstens verboten, das machten in der jüngsten Vergangenheit erst wieder Gerichte klar. Die Wahrheit im Strafverfahren darf nicht um jeden Preis herausgefunden werden. Um als Betroffener gut durch eine Vernehmung zu kommen empfiehlt es sich immer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin dabei zu haben. Folgende Methoden sind untersagt:

- Misshandlungen, also Schläge, Lärm, Lichteinflüsse
- Ermüdung, eine Vernehmung darf also nicht den ganzen Tag gehen und auch nicht die ganze Nacht hindurch gehen. Dem Beschuldigten ist ausreichend zusammenhängender Schlaf zu gewähren.
- Verabreichung von Mitteln die berauschend wirken könnten, darunter fällt selbstverständlich auch Alkohol
- Quälerei und Folter, dies ist absolut und es gibt keine Ausnahmen auch nicht im größten Notstand
- Täuschung ist verboten, List hingegen erlaubt. Eine Abgrenzung gestaltet sich dabei natürlich schwierig. Verschweigen ist dabei keine Täuschung, der Vernehmungsbeamte muss also nicht alles sagen was er weiß. Fangfragen und doppeldeutige Aussagen des Polizisten sind List und somit gestattet. Es ist dem Polizisten erlaubt Irrtümer des Beschuldigten in der Vernehmung auszunutzen, hervorrufen darf er hingegen solche Irrtümer keineswegs. Es ist beispielsweise untersagt dem Beschuldigten zu suggerieren, dass er die Pflicht habe die Wahrheit zu sagen, dass Leugnen angesichts der erdrückenden Beweislast sinnlos sei oder dem Beschuldigten zu sagen, dass die anderen bereits gestanden hätten und weiteres Leugnen nichts mehr bringen werde.
- Hypnose ist immer verboten
- Drohungen mit verfahrensrechtlich unzulässigen Maßnahmen sind ebenso streng verboten, Drohungen mit erlaubten Maßnahmen sind durchaus erlaubt und auch oft zielführend
- Versprechen von gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteilen sind ebenso unzulässig. Neuerdings ist es allerdings öfters so, dass ein Deal zwischen Beschuldigtem, Staatsanwaltschaft und Gericht gefasst wird. Das ist dann die Ausnahme zu dieser Regel.
- In Deutschland sind auch technische Hilfsmittel wie Lügendetektoren oder EKG-Messungen während Vernehmungen verboten. Der Beschuldigte kann sich auch nicht eine solche Untersuchung wünschen um seine Unschuld zu beweisen.

Diese Punkte gelten nur für staatliche Vernehmungen, also durch Polizeibeamte oder Staatsanwälte. Für Privatdetektive beispielsweise sind diese nicht bindend, hier liegt die Grenze bei Verstößen gegen die Menschenwürde und bei der körperlichen Unversehrtheit sowie der Fortbewegungsfreiheit. Allerdings läuft diese Tatsache der staatlichen Aufgabe der Strafverfolgung zuwider und wird von weiten Teilen der Rechtswissenschaft stark kritisiert. Juristen und Polizisten erhalten während ihrer Ausbildung Unterricht in Vernehmungslehre, um sie auf diese Vernehmungen vorzubereiten.

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