Das Alibi


Wenn man verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, ist eine der ersten Fragen der Ermittlungsbehörden, wo man sich zur Tatzeit aufgehalten hat. Denn wenn man nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen sein kann, scheidet man als Täter schon aus. Diese Ausrede nennt man Alibi. Dieser Begriff leitet sich aus der lateinischen Sprache ab und bedeutet „anderswo“. Die Polizei wird nachdem man ihr gesagt hat, wo man zur Tatzeit gewesen sein will dies nicht einfach hinnehmen, sondern die Aussage genau nachprüfen. Dazu kann es sinnvoll sein, wenn man selbst zur Erhärtung seines Alibis beitragen kann. Beispielsweise indem man Flugtickets am besten mit Boardingpass oder eine Hotelrechnung vorlegen kann, aus der hervorgeht, dass man zur Tatzeit dort war und auch dort gegessen hat und überhaupt nicht am Tatort gewesen sein kann. Genauso verhält es sich mit Fotos aus Verkehrsüberwachungskameras oder von Radarfallen, denn wenn man woanders „geblitzt“ wurde, kann man nicht zur gleichen Zeit eine Straftat begangen haben. Jedoch muss sich die Polizei auch vor Manipulationen schützen. Nicht dass sich jemand absichtlich blitzen lässt, was an einer stationären Anlage problemlos möglich wäre, um dann umzukehren und einen geplanten Raub oder einen Mord zu begehen, allerdings dabei dann ein scheinbares Alibi zu haben. Deswegen werden die Ermittlungsbehörden, insbesondere also die Polizei immer ein gesundes Misstrauen an den Tag legen, damit ihnen keine falsche Fährte gelegt wird.

Auch die Arzttermine oder die geschäftlichen Ereignisse lassen sich gut nachvollziehen. Jedoch, und das kennt jeder der schon einmal einen Krimi im Fernsehen gesehen hat, kann es so sein, dass man zum Tatzeitpunkt entweder alleine Zuhause oder alleine irgendwo gewesen ist, beispielsweise auf einer Wanderung. War man zuhause, kann man vielleicht mit einem Telefonat von der Festnetzleitung oder einer abgeschickten E-Mail nachweisen, dass man Zuhause war. Vielleicht können auch die Nachbarn bestätigen, dass man sich in den eigenen vier Wänden aufgehalten hat. Die Polizei kennt aus ihrer kriminalistischen Erfahrung einige Möglichkeiten dies auf Stichhaltigkeit zu überprüfen.

Der Zeuge der das Alibi bestätigen kann wird Alibizeuge genannt und kann in manchen Tatkonstellationen zum Hauptzeugen werden. Übrigens ist es eine Straftat, wenn man als Zeuge einem anderen ein falsches Alibi verschafft. Das gilt auch für Familienmitglieder. Diese dürfen zwar im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts schweigen, jedoch wenn sie etwas aussagen, niemals Lügen verbreiten. Mögliche erfüllte Straftatbestände wären die Strafvereitelung, die uneidliche Falschaussage und im Falle einer Vereidigung vor Gericht auch der Meineid. Letzterer ist sogar ein Verbrechen mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr in einer deutschen Justizvollzugsanstalt. Auch das Verleiten eines anderen zur falschen Bestätigung des Alibis kann als Anstiftung zu den genannten Straftaten oder auch als Nötigung strafbar sein, wenn Gewalt im Spiel war.

Wenn man etwas aus irgendeinem anderen Grund als der Ortsverschiedenheit nicht gemacht haben kann, etwa weil man zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung außerstande war diese Straftat zu begehen, so ist dies kein Fall des Alibis, sondern eine Behauptung zur Tat. Diese wird die Polizei natürlich auch auf Herz und Nieren überprüfen, schließlich könnte man ja auch als potentieller Täter ausscheiden. Jedoch verleiht dieser Umstand dem Verdächtigen kein Alibi, denn er war ja nicht anderswo.

Ist man einmal gezwungen ein Alibi vorweisen zu können, sollte man ehrlich sein, denn die Wahrheit kommt regelmäßig sowieso raus. Auch wenn es unangenehm ist, weil beispielsweise ein Ehemann bei der Geliebten war, ist es immer besser bei der Wahrheit zu bleiben, auch um weitere Straftaten zu verhindern. Ein Alibi kann nämlich ein wichtiges Indiz sein, dass jemand kein Täter war. Ist ein Alibi stichhaltig beweisbar, so spricht die Beweislage deutlich gegen eine Täterschaft.

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